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Antwort
Seit dem im Jahr 2006 (!) verabschiedeten Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein Bewerbungsfoto in einer Bewerbung kein Muss mehr und darf auch nicht mehr vom Arbeitgeber verlangt werden. Ich bewerbe mich grundsätzlich nur ohne Foto und habe schon mehrere Einladungen zum Eintellungstest erhalten.