Naja, bevor man falsche Freunde hat, hat man lieber keine. Was bringen einem Freunde für die man ständig da ist und alles macht wenn sie hilfe brauchen oder so. Aber sobald man selber mal Hilfe braucht oder einen "Freund" nur kurz für 10 Min. braucht oder um was bitte und dann zur Antwort bekommt: -hab keine Lust. -hab keinen bock. -das machst du schon. -das schaffst du schon. Also da verzicht ich lieber darauf ;)

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puh, also diese Frage kann dir eig. nur ein Jurist beantworten.

Normalerweise bist du durch deine Zusage per E-Mail einen verbindlichen Vertrag eingegangen.

Aber eig. kannst du deine Zusage zurückziehen, da du ja noch nichts unterschrieben hast.

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Wenn zwischen der Tat (Blitzen) und dem Bußgeldbescheid mehr als 3 Monate vergangen sind ist er verjährt, und somit rechtlich unwirksam.

Das mit der Verjährung nach 3 Monaten steht auf dem Bußgeldbescheid.

Man sollte auch mal das kleingedruckte lesen.

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