Ich habe auf einem Privatgrundstück einer Weingutschenke geparkt, wurde ermahnt und es war angemerkt, dass das Ordnungsamt kontaktiert wurde (vorweg...die haben damit nichts zu tun, da es ein Privatparkplatz ist).
3 Monate Später ..
Ich habe erneut dort geparkt, da ich laß, dass die Gutschenke momentan Betriebsferien hat und damit keine Kunden kommen sollten. Diesmal war von der Einleitung rechtlicher Schritte und die Kontaktaufnahme mit der Polizei die Rede.
Meine Vermutung ist, dass unter Beachtung der Beschilderung lediglich das Abschleppverfahren seitens der Gutschenke genutzt werden kann um meines Falschparkens entgegenzuwirken.
Im Anhang sind 1. Die dortige Beschilderung, 2. Eine Beschilderung mit Vertragsstrafe, 3. Rechtsinformationen aus dem Internet dazu und 4. Die aktuelle Beschwerde
Es wird nur auf das Abschleppen hingewiesen.
Hier wird vor einer Vertragsstrafe gewarnt.
Was genau macht die Polizei in dem Fall?
Ich bin jedem entschlossen, der mir dazu seine Einschätzung vermittelt. Danke Im voraus