Hallo zusammen,
bei mir steht im Mietvertrag ab dem 1. Juni.2021 meines neuen Zimmers folgende Klausel:
"Die Mietvertragsparteien verzichten wechselseitig bis Ende des 02/22 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung. Eine Kündigung ist erstmalig zum Ablauf des vorgenannten Zeitraums der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Mietvertagsparteien zur außergewöhnlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt."
Als ich den Vermieter gefragt habe, dass das heißt dass ich auf Ende Februar 22 kündigen kann, hat er ja gesagt.
In der Mindestmietdauer bei der Anzeige stand auch 6 Monate dran, also wäre die Kündigung dann 6 Monate + Kündigungsfrist.
Aber was bedeutet es nach der Formulierung in der Klausel. Kann erst auf Ende Februar gekündigt werden oder erst auf Ende Mai 22?
Ende Mai wären aber 12 Monate, was wir gar nicht vereinbart haben.
Viele Grüße
Jonas