Hallo,

ich arbeite seit einem Jahr als Werkstudent (2 Tage die Woche) und wollte mich jetzt mal erkundigen, ob auch ich bezahlten Urlaub beantragen kann.

Beim Einlesen in dieses Thema habe ich herausgefunden, dass auch Werkstudenten (wie Teilzeitarbeiter) anteilig eben nach den Tagen/Woche bezahlter Urlaub zusteht.

In meinem Vertrag steht jetzt jedoch der Zusatz: 10 € Stundenlohn... "In der Vergütung sind das anteilige 13. Monatseinkommen sowie das zusätzliche Urlaubsentgelt enthalten."

Ist das jetzt so zu verstehen, dass wenn ich mir einmal Urlaub nehme, dieser dann eben auch unbezahlt bleibt?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann. Vielen Dank schon mal.

Freundliche Grüße

Jona