Ne, da brauchst zu keiner Behörde. Einfach bei der entsprechenden Institution TÜV/DEKRA der Wahl zur HU vorfahren und Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitnehmen oder von der Werkstatt des Vertrauens Vorfahren lassen. Vohrer evtl. Kundig machen, ob bei euch evt. Vorab ein Termin notwendig ist. Die schauen sich das Fahrzeug an, wenn nichts anliegt gibt's ne neue Plakette und den Prüfbericht. Sollten schwerwiegendere Mängel festgestellt worden sein, gibt's einen Prüfbericht wo die Mängel aufgezeigt werden. Diese kann man innerhalb 4 Wochen beseitigen lassen oder auch selbst beseitigen und das Fahrzeug für eine geringe gebühr zur Nachkontrolle vorstellen. Sind alle aufgezeigten Mängel beseitigt, gibt's dann auch die neue Plakette.

...zur Antwort

Die Antwort ist ganz einfach, wenn du nichts mit Drogen am Hut hast und solche somit auch nicht Verkaufst, dann hatte die betroffene Person dich einfach mal so aus welchen Grund auch immer nur so angelabert.

...zur Antwort

Genau so werden die Übungen durchgeführt mit drei Sätzen a 8-12 Wiederholungen, wobei der erste Satz in der regel mit weniger Gewicht durchgeführt werden sollte und beim zweiten und dritten Satz die Belastung entsprechend Gesteigert wird.

...zur Antwort

Hallo, Wenn du der Meinung bist, dass dir das liegt und du ausreichend könne hast diese Dienstleistung auch gegen Bezahlung anbieten zu können, steht dir da eigentlich nichts im Weg. Es steht dir jederzeit frei ein Gewerbe anzumelden um dein Hobby als Dienstleistung anzubieten. Wenn du dies im kleine Rahmen machen möchtest, besteht die Möglichkeit ein sogenanntes "Kleinstunternehmen" anzumelden. Damit solltest du dich da auf jeden Fall schonmal näher befassen und im. Vorfeld schon mal etwas Kalkulieren. Eine Gewerbeanmeldung muss wenn du das umsetzen möchtest auf jeden Fall erfolgen, sonnst riskierst du unter Umständen eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung

...zur Antwort

Zunächst dürfte sich die Frage stellen, um welche Art von Messer es sich Handelt, da gibt es ja schon eine ganze Reihe an Unterschieden.

Vorweg kann man jedenfalls Sagen, sollte es sich hierbei um ein Messer welches unter das Waffengesetz fällt, darf dies jedenfalls schon mal gar nicht in der Öffentlichkeit Mitgeführt werden.

Mit einem Dolch als Argument dass dieser zum Frühstücken in der Schule benötigt wird, dürfte wohl auch etwas schwierig werden.

Sollte es sich hierbei um ein Schlichtes Taschenmesser, vergleichbar mit dem Schweizer Taschenmesser z.B. handeln, dürfte das mit Sicherheit weniger Problematisch sein.

Am besten wird es sein, wenn da Sicher gehen möchtest, da evtl. mit dem Rektor der Schule nochmal Rücksprache zu halten.

Oder noch besser ist es, wie unten schon Angemerkt das Messer zu Hause lassen und das Gemüse zu Hause zu Schneiden.



...zur Antwort