Hallo,

kurz und knapp: Darf ein Lehrer mit seinen Schülern während der Unterrichtsstunde das Schulgelände verlassen um z.B. zu einer entfernt liegenden Eisdiele zu gehen. Einverständnis der Eltern wurde nicht erfragt.

Wie ist in diesem Fall die Aufsichtspflicht geregelt und wer haftet bei einem Unfall?

Gruß Jörg