Liebe/r Özil,

wo / in welcher Stadt willst Du das Praktikum machen?

Vielleicht wäre es bei uns möglich (Berlin). Wir, zwei Psychologen, arbeiten in einem Bildungsträger in einer Jobcenter-Maßnahme für HartzIV-Empfänger mit psychischen Beeinträchtigungen.

Liebe Grüße, Karen

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Lieber Marcus,

Schade, dass Du nicht das gesamte Zeugnis geschrieben hast, weil ein Arbeitszeugnis sich abschließend und einigermaßen sicher nur im Gesamtzusammenhang deuten lässt. Nur im Ganzen lässt sich auch erkennen, ob der Schreiber von Zeugnissprache wirklich Ahnung hat.

Wie dem auch sei. Soviel zu deinen gemachten Angaben: Deine Bewertung bewegt sich gegen Note 3, stellenweise tendierend zu 4.

" ...zu unserer vollen Zufriedenheit" = er war gut, aber nicht überragend (die Steigerung "zu unserer vollsten Zufriedenheit" wurde nicht gewählt. "... und unseren Erwartungen voll entsprochen." = hat aber eben auch nicht mehr geleistet.

Auffällig ist, dass die sog. zeitliche Unbegrenztheit in jedem Deiner zitierten Sätzen fehlt. Für ein wirklich gutes Zeugnis müssten in jedem Satz Worte wie "jederzeit", "stets" oder "immer" verwendet werden. Dies ist besonders eklatant im nächsten Satz, wo es um Dein Verhalten gegenüber anderen geht. Hier ist auch die falsche Reihenfolge gewählt worden: Vorgesetzte müssen in einem guten Zeugnis zuerst genannt werden, sonst werden Schwierigkeiten zwischen Dir und den Vorgesetzten vermutet (sofern der nächste Leser diese Hinweise deuten kann, also Zeugnissprache kennt).

Der Schlusssatz geht gar nicht! Nein wirklich, denn hier stellen sie Dir ein Bein für die Zukunft.

Zur Theorie: in einem guten Schlusssatz müssen drei Dinge vorhanden sein: 1.) Bedauern, 2.) Dank und 3.) Glückwünsche. Das Bedauern fehlt komplett. Dann wird leider wieder die falsche Reihenfolge gewählt: "persönlich" wird vor "beruflich" gesetzt. Das bedeutet soviel wie (salopp gesagt): er sollte sich lieber ins Private zurück ziehen.

Ein wirklich guter Schlussabsatz lautet in etwa: Herr X verlässt unsere Firma auf eigenen Wunsch, um sich einer neuen Herausforderung zu stellen. (Hiermit wird ausgedrückt, dass sie Dich nicht loswerden wollten). Wir bedauern seinen Weggang außerordentlich, verstehen aber seine Motive (keiner ist Dir böse! Du gehst im Guten.). Wir bedanken uns bei Herrn X für seine stets engagierte und sehr wertvolle Mitarbeit und wünschen ihm für seine berufliche wie private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg. (= Er war sehr erfolgreich in unserer Firma).

Ja, sorry, dass ich Dir nichts Besseres sagen kann. Wichtig für Dich wäre zu analysieren, ob der Schreiber Deines Zeugnisses wirklich Ahnung von Zeugnissprache hat. Denn es kann immer sein, dass der- oder diejenige Fehler aus Unkenntnis gemacht hat. Dann hast Du gute Chancen, hier um eine Nachbesserung zu bitten.

Sollte dies allerdings nicht der Fall sein, also heißt der Schreiber hat Ahnung von Zeugnissprache und hat diese Formulierungen willentlich so gewählt, will sie also auch nicht ändern, würde ich Dir raten, das Zeugnis bei der nächsten Bewerbung nicht mitzuschicken.

Ansonsten bleibt Dir nur die Klage vor dem Arbeitsgericht, wo Du beweisen müsstest, dass sich das alles ganz anders verhalten hat. Das ist zäh und langwirig mit unsicherem Ausgang.

LG Jocelyn

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