Hallo ich mache zur Zeit eine Ausbildung die ich nächsten Sommer abschließen werde. Danach mache ich ein duales Studium als Diplom Finanzwirt.
Meine Frage ist einmal ob ich ein Anspruch auf Kindergeld noch hätte, da man mir am Telefon gesagt hat, dass ich einen Anspruch drauf hätte, wenn es ein nachtloser Übergang ist, ich aber im Internet lese, dass das eine Zweitausbildung wäre und damit der Anspruch erlischt.
Die zweite Frage ist, was bezeichnet man als nahtlosen Übergang? Da ich zwischen diesen beiden Ausbildungen 6 Wochen dazwischen wären.