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Ich hab das hier gefunden
Im heutigen deutschsprachigen Raum gibt es kein Stadtrecht mehr im eigentlichen Sinne, d. h. die Selbstverwaltung in den Städten regeln staatliche Grundsätze bzw. Gesetze der Bundesländer (vgl. Gemeindeordnung). Die Stadtrechtsverleihung, d. h. die Erhebung einer Gemeinde zur Stadt, wird in Deutschland heute ebenfalls von den Ländern ausgeübt und beschränkt sich auf das Recht, die Bezeichnung „Stadt“ zu führen. Status und Zuständigkeit einer Stadt sind vielmehr an ihre Einwohnerzahl geknüpft, nicht an die Bezeichnung als Gemeinde oder Stadt.
Als städtische Siedlungen gelten z.B. in der Bundesrepublik Deutschland laut amtlicher Statistik Gemeinden mit Stadtrecht ab 2.000 und mehr Einwohnern (Landstadt 2.000–5.000 Einwohner, Kleinstadt 5.000–20.000 Einwohner, Mittelstadt 20.000–100.000 Einwohner, Großstadt mehr als 100.000 Einwohner).
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen, schönen Tag noch!