Hallo,

ich war heute morgen bei TÜV,und Prüfplakette bekommen,aber schauen sie Mal diese Fotos,dort steht

" Dieser Nachweis ist innerhalb der nächsten zwei Monate bei der Hauptuntersuchung vorzulegen, ansonsten verliert er seine Gültigkeit"

Vorhandene Mängel behoben, Nr.4.4 der AU-Richtlinie (Mängel-NR.813)

Erkannte aber nicht behobene Mängel nach Nr. 5.3 der AU-Richtlinie