Solange beide Teilnehmer noch keine 18 Jahre alt sind und/oder gleichgeschlechtlichen Verkehr ausüben, ist es nicht illegal!
Illegal wird es erst wenn mindestens einer der beiden 18 ist bzw es sich um Bruder und Schwester handelt (bei volljährigkeit). Außerdem wird nur vaginaler Geschlechtsverkehr (Beischlaf) im Gesetzestext benannt. Alle anderen Arten des Verkehrs, also auch SB, Oral, Anal, Mammal etc. werden nicht bestraft, solange beide einverstanden sind! Dh. Solange man noch keine 18 Jahre ist, kann man rammeln bis zum Umfallen oder sich gegenseitig befriedigen so oft man möchte.