Hallo zusammen,

seit März 2023 bin ich Studentin. Vom März bis Juli 2023 habe ich nebenbei bei einem 520€ Job gearbeitet und habe Bafög empfangen, da ich berechtigt dazu bin. Ab August 2023 werde ich einen Werkstudentenjob anfangen in dem ich über 1000 netto monatlich verdienen werde. Ab August bin ich also nicht mehr berechtigt Bafög zu empfangen. Dies habe ich natürlich dem Bagfög-Amt mitgeteilt. Die haben sich nun zurückgemeldet und meinten, dass wenn mein Bewilligungszeitraum von einem Jahr nächstes Jahr abläuft, darüber entscheiden wird ob ich nun noch Bafög empfangen darf oder nicht. Sie haben ab August 2023 einen Zahlungsstopp veranlasst, also werde ich ab nächsten Monat kein Bafög mehr überwiesen bekommen. Sie meinten, dass ich wahrscheinlich das bisherige Bafög was ich erhalten habe zurückzahlen muss und ich nun von meinem Einkommen Geld zur Seite legen soll. Das kann jedoch nicht sein, da ich wie gesagt berechtigt dazu war von März bis Juli das Bafög zu empfangen. Des Weiteren muss man das empfangene Bafög erst nach Beendigung oder Abbruch des Studiums bezahlen. Ich bin Studentin und lebe am Existenzminimum, ich werde ab August 2023 alleine in eine Wohnung ziehen, das Amt kann von mir doch nicht verlangen dass ich ihnen JETZT während meines Studiums 3000€ zurückzahle, von denen ich berechtigt war sie zu erhalten. Wenn man Kindergeld erhält oder Bürgergeld, muss man dies auch nicht zurückzahlen nur weil man auf einmal nicht mehr berechtigt dazu ist es zu empfangen. Hat jemand vielleicht eine Rechtsgrundlage dazu die das ganze widerlegt oder kann mir mehr dazu sagen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar.

Vielen Dank und liebe Grüße