Ich muss etwas weiter ausholen.

Ich habe versehentlich eine Rechnung an einen falschen Empfänger überwiesen. Dies fiel mir erst auf, als ich vom eigentlichen Rechnungssteller eine Zahlungserinnerung bekam und ich meine Überweisungen daraufhin prüfte. Der fälschliche Empfänger ist eine Behörde, die (wahrscheinlich durch die Corona Situation) schwer telefonisch zu erreichen ist. Nach zwei Wochen habe ich es dann aufgegeben und meine Bank darum gebeten einen Rückbuchungsauftrag in die Wege zu leiten. Dieser hat mich 20,-€ Gebühren gekostet. Nach mehrmaligem Nachfragen stellte sich jetzt heraus das die Bank lediglich einen Nachforschungsauftrag angestoßen hat und der Empfänger angeblich nicht auf Anschreiben der Empfängerbank reagiert und somit, laut meiner Bank, für sie die Sache erledigt ist und Rückbuchungen nur zeitnah veranlasst werden könnten.

Nebenbei: Ich habe keinen schriftlichen Antrag ausgefüllt oder der Gleichen. Es lief alles über die Nachrichtenfunktion im Online Portal der Bank. Die Bank hatte mir kurz vor Einholung der Gebühr einen Rückbuchungsauftrag zugesichert und in keinster Weise darauf hingewiesen das dies zeitlich nicht mehr möglich ist. Müsste die Bank mir nicht eigentlich die Gebühr zurück erstatten?