Ertragsgesetz: Eine Produktionsfunktion (Ertragsfunktion) zeigt die Beziehung zwischen Faktoreinsatz (Input) und Mengenmäßigen Ertrag (Output). Die ertragsgesetzliche Produktionsfunktion (die Produktionsfunktion vom Typ A) sagt aus, dass der Gesamtertrag zunächst überproportional, dann unterproportional steigt, wenn der variable Produktionsfaktor um je eine Einheit vermehrt wird. Der Gesamtertrag sinkt, wenn die Produktionsfaktoren überbeansprucht werden. Die Vorrausetzungen des Ertragsgesetzes sind: • Konstanz eines Produktionsfaktors und Variation eines Produktionsfaktors • Kein technischer Fortschritt • Teilbarkeit und gegenseitige Ersetzbarkeit (Substituierbarkeit) der Produktionsfaktoren