Wie die anderen schon schrieben: Es kann durchaus passieren.

Rauchmelder sprechen auf die Kenngröße "Rauch" an. Wenn ich Raclette mache entsteht dabei eigentlich kein Rauch, ich weiß nicht wie ihr das macht.

Sprecht vorher einmal mit dem zuständigen Brandschutzbeauftragten/Hausmeister, ob er in der Brandmelderzentrale die Melderschleife für den betroffenen Raum für den Abend (!) deaktivieren kann, oder ob er Schutzkappen über den Rauchmeldern anbringt.

Nach meiner Einschätzung dürfe ein vernünftig justierter Rauchmelder auf ein normales (!) Raclette aber nicht anspringen.

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So viel Schwachsinn und Halbwissen hier.

Wenn ihr keine Ahnung habt lasst es doch einfach sein.

Zu den Fragen:

Wenn kein Löschwasserteich vor Ort ist, wird dann grundsätzlich Wasser aus dem Hydranten genommen?

Ja. Die Wasserentnahme aus dem öffentlichen Trinkwasserleitungsnetz ist zwar gängige Praxis, jedoch ist der Wasserentnahme aus einem hydranten stets die Wasserentnahme aus Löschwasserbehältern oder offenen Gewässern vorzuziehen, da jede Wasserentnahme die Gefahr einer kontamination des Trinkwassernetzes birgt.

Der Hydrant fördert Grundwasser? Frischwasser?

Nein, Trinkwasser.

Wenn die Fahrzeuge befüllt werden, geschiet das auf der Wache?

Kommt drauf an...; in der Regel werden die Fahrzeuge direkt an der Einsatzstelle wieder befüllt um die Einsatzbereitschaft schnellstmöglich wiederherzustellen. Sollte dies nicht möglichs ein (weil sämtliche Schläuche nass sind, Material verbraucht wurde, ...) reichte s auch aus den Tank an der Wache aufzufüllen. Der genaue Ablauf kann in jeder Gemeinde durch Dienstanweisungen geregelt sein.

Hat jede Wache einen eigenen Anschluss und das ist eine regionale Regelung oder ist das bereits EU-Recht?

Nicht jede Wache hat einen eigenen Anschluss, es kommt, wie schon gesagt, darauf an welche Verfahrensweisen vor Ort gelten. EU-Recht hat damit nichts zu tun.

Muss die FW für das entnommene Wasser bezahlen?

Rein formal ja, der Einsatzleiter soll auch über die Leitstelle eine Meldung an den Wasserversorger geben, wenn er Wasser aus deren Leitungsnetz entnimmt (auch damit die den Druck erhöhen können). In der Praxis wird das jedoch eher seltener gemacht. Dafür zahlen die Gemeinden dann einen pauschalbetrag an den Wasserversorger zur Verfügungstellung des Wassers.

Zu dem ganzen Schwachsinn hier von wegen Tanks dürfen nur mit Leitungswasser befüllt werden oder man kann über die Tanks auch Menschen mit Trinkwasser versorgen: Blödsinn!

Tanks können mit allen Arten von Wasser befüllt werden, was zählt ist nur dass die Pumpe das Zeug pumpen kann! Viele gemeinden scheuen sich aber in regelmäßigen Abständen die Tanks zu säubern (Schlick rausholen, welcher bei der Wasserentnahme aus einem Teich mit angesaugt wurde), darum kommen vielleicht solche Aussagen zustande.

Viel wichtiger ist aber: Sobald Trinkwasser einen Feuerwehrschlauch berühert (und erst recht einen Feuerwehrtank) gilt es als Brauchwasser und darf somit nicht von Menschen konsumiert werden. Wer dagegen verstößt handelt mit Vorsatz und macht sich mindestens der Körperverletzung schuldig!
Ausnahmen bilden spezielle Trinkwasserschläuche und desinfizierte Edelstahltanks (Beispiel Milchlaster).

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Diese "Laken" sind Sprungtücher. Die wurden füher verwendet, benötigten eine sehr hohe Zahl an Bedienpersonal und waren auch nicht gerade sicher. Man musste das Laken richtig halten und im richtigen Moment spannen.

Heute werden sogenannte Sprungretter verwendet. Die Abkürzungen SP 16, 23 und 40 geben die maximale Sprunghöhe in Metern an.

Im Regelfall wird immer eine Rettung über den ersten (und wenn vorhanden den zweiten) baulichen Rettungsweg oder über tragbare Leitern/Drehleitern der Feuerwehr durchgeführt.

Dabei sind in der Muster-Bauordnung, an der sich die BauO der Länder orientieren, zwei Leitern vorgegeben. Die vierteilige Steckleiter mit max. 8m Rettungshöhe (= Höhe der Brüstung) und die DLK 23/12 (automatische Drehleiter mit Korb) mit 23m Nennrettungshöhe bei 12m Nennausladung. Alles was über 22m OKFF (Oberkannte Fertigfußboden) liegt ist ein Hochhaus und muss zwei bauliche Rettungsweges haben.

Sprungretter werden eingesetzt wenn keine Leitern verfügbar sind oder aus welchen Gründen auch immer nicht eingesetzt werden können. 

Ein Sprung bleibt aber in den seltensten Fällen ohne Verletzungen.

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Was ich hier lese von wegen "nur noch Mund zu Nase" lässt mich etwas zweifeln. Wer hat das gelehrt? Bitte Name, Organisation und Qualifikation.

Bei der Reanimation sagt man 30x drücken, 2x beatmen. Vorrangig beatme ich durch den Mund, außer wenn das nicht möglich ist oder man sich wirklich zu sehr ekelt.

Wenn der Lehrer keine Beatmung durchführt ist das sehr schade, jedoch muss er dies auch nicht. Seine Pflicht zur Hilfeleistung wäre laut einigen Rechtsorechungen mit dem Absetzen eines Notrufes getan. Ob er jedoch psychisch damit klar käme eine Schülerin sterben zu lassen steht offen. Wenn er also reanimiert (wenn dann richtig) sollte er sie beatmen. Strafrechtlich hat er nichts zu befürchten, da Ersthelfer nicht belangt werden (außer sie machen etwas richtig dämliches, zB mit einem Hammer auf den Schädel hauen oder so).

Wie das in den USA aussieht weiß ich nicht, das ist ja das Land der unbegrenzten Dämlichkeiten.

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