Ist gem. Waffengesetz ein verbotener Gegenstand und damit eine Straftat. Wie immer ist da der Richter frei in seiner Entscheidung, das Gesetz gibt nur den Strafrahmen vor. Wenn du Glück hast kommt nur ein kleiner Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft wo sie anbieten gegen eine geringe Geldstrafe das Verfahren einzustellen um es nicht vor Gericht bringen zu müssen.

...zur Antwort

Kommt darauf an ob es in Niedersachsen noch den mittleren Dienst gibt. Zum Beispiel in Sachsen-Anhalt gibt es den noch und es reicht die 10. Klasse. Außerdem suchen alle Länder gerade wie verrückt. Wer es also jetzt nicht schafft, schafft es nie. Bewirbt dich doch einfach und geh trotzdem an das Fachgymnasium. Wenn es bei der Polizei nicht klappt machst du dein Abi, wenn es klappt brichst du ab und beginnst deine Berufsausbildung. In sachsen-Anhalt dauert die m.W. Nach 2.5 Jahre und es gibt über 1100 Euro netto. Lohnt sich also drüber nachzudenken. 3 Jahre schule für lau und dann erst 3 Jahre bei der Polizei studieren (mit nicht sehr viel mehr Vergütung) oder 2.5 Jahre gut bezahlte Ausbildung und dann gutes Gehalt.

...zur Antwort

Leider muss ich augsburgchris widersprechen. Der Tatbestand spricht von einer verkehrsregulierenden Weisung. Weisungen sind i.d.R. mündlich. 

Hat der Polizist mit Handzeichen gearbeitet handelt es sich um Zeichen eines Polizeibeamten. 

Das zieht ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt nach sich. Ist aber genauso ein B-Verstoß wie der von augsburgchris beschriebene.

Die bundeseinheitliche Tatbestandnummer zu dem 70 Euro teuren Verstoß ist die 136600.

Kann aber duchaus sein, dass die Polizei dir wirklich nur Angst machen wollte.

...zur Antwort
Unfallfahrzeug als Unfallfrei verkauft, Käufer hat Unfall damit gehabt und droht mit Anwalt?

Habe vor einem Jahr mein altes KFZ Fahrzeug Privat über Kleinanzeigen verkauft. Fahrzeug hatte 1 1/2 Jahre vor dem Verkauf mal einen Heckschaden erlitten. Wurde von der Versicherung als "Wirtschaftlicher Totalschaden" bezeichnet und der Schaden wurde erstattet, Instandgesetzt und wieder beim Gutachter vorgezeigt damit der Schaden dann wieder als "behoben" bei den Versicherungen eingetragen wird. Da es in meinen Augen nur ein leichter "rempler" an der Heckstoßsstange war hatte ich beim Kauf gar nicht mehr daran gedacht einen Haken bei "nicht"- Unfallfrei zu machen. Wurde sozusagen dann als Unfallfrei verkauft. Aber nicht extra, tut mir auch fürchtbar leid für den Käufer. Er hat jetzt vor kurzen ebenfalls einen Heckschaden erlitten wodurch er nicht Schuld war. Mein früherer Schaden wurde dann von der gegnerischen Versicherung der Ihm rein gefahren ist drauf aufmerksam gemacht sodass die mir einen Brief geschickt hatten wo drin stand ob ich was davon wusste und wenn ja die Gutachten Unterlagen an denen schicken soll. Anscheinend damit die den Schaden von den anderen dann Erstattet werden können. Habe ich so meinen Gutachter alles weitergeleitet und die haben anscheinend das Geld jetzt von der Versicherung auch erhalten. Nur wollen die jetzt auf mich zurück kommen da der Unfall sozusagen "aufgedeckt" wurde. Sein Bruder hat mich gestern angerufen und meinte am Telefon dass er es über einen Anwalt machen wird wenn ich Ihn nicht 1200€ zurück erstatte. Hat sich aber eher danach angehört als ob er damit erst nur drohen würde um zu sehen wie ich darauf reagier. Er sagte auch dass er sonst das verunfallte Fahrzeug wodurch er die Versicherungskosten bereits eingesackt hat so zurück geben kann und ich Ihn den vollen Verkaufspreis zurück erstatten muss.

Was für chancen habe ich da wenn er es wirklich macht und ich ebenfalls einen Rechtsanwalt dazu einschalte?

Ich weiß auch dass ich mist gebaut hab und eine Anzeige wegen Betrug dadurch bekommen kann braucht ihr mir nicht hier noch zu erwähnen, war mein Fehler und ich steh dazu. War nicht absichtlich und ich würde sowas in Zukunft alles beim Verkauf ausführlich erwähnen und schriftlich festhalten..

Er ist ca. 1 Jahr damit rumgefahren, Wertverlust wird dann bestimmt noch dazu abgerechnet oder?

...zum Beitrag

Versuche dich mit dem Käufer zu einigen, außergerichtlich und ohne Anwälte. Ein reparierter Unfallschaden mindert den Kaufpreis meist um 10-15%.

Geht er darauf nicht ein, gib ihm die 1200 Euro, aber halte vertraglich fest, dass danach keine weiteren Ansprüche entstehen, am besten mit Hilfe eines Anwaltes (der den Vertrag rechtsverbindlich ausformuliert).

Ansonsten handelt es sich wenigstens um eine arglistige Täuschung, sollte man dir keinen vorsätzlichen Betrug nachweisen können. Die arglistige Täuschung berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag bis zu einem Jahr nach dem Kauf. 

Dann stehst du mit der alten Karre da, und er bekommt das volle Geld von dir zurück.

Sieh also zu, dass du dich außergerichtlich mit ihm einigst, da ein Verfahren bestimmt zu seinem Vorteil ausgehen wird, das Auto in der Zeit bis zur Verhandlung aber immer mehr an Wert verliert.

...zur Antwort

Punkte kann die Bußgeldstelle bei wiederholtem, gleichartigen oder vorsätzlichen Ordnungswidrigkeiten durchaus verordnen. Sie ist da in ihrer Entscheidung frei. In der Realität passiert das aber zu 99,9 % nicht und die Bußgeldstelle richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. 

Für deinen Verstoß gibt es nur ein Verwarngeld ohne Punkte, wie gesagt, wenn du nicht zum 20ten mal erwischt wirst.

...zur Antwort