Ist gem. Waffengesetz ein verbotener Gegenstand und damit eine Straftat. Wie immer ist da der Richter frei in seiner Entscheidung, das Gesetz gibt nur den Strafrahmen vor. Wenn du Glück hast kommt nur ein kleiner Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft wo sie anbieten gegen eine geringe Geldstrafe das Verfahren einzustellen um es nicht vor Gericht bringen zu müssen.
Kommt darauf an ob es in Niedersachsen noch den mittleren Dienst gibt. Zum Beispiel in Sachsen-Anhalt gibt es den noch und es reicht die 10. Klasse. Außerdem suchen alle Länder gerade wie verrückt. Wer es also jetzt nicht schafft, schafft es nie. Bewirbt dich doch einfach und geh trotzdem an das Fachgymnasium. Wenn es bei der Polizei nicht klappt machst du dein Abi, wenn es klappt brichst du ab und beginnst deine Berufsausbildung. In sachsen-Anhalt dauert die m.W. Nach 2.5 Jahre und es gibt über 1100 Euro netto. Lohnt sich also drüber nachzudenken. 3 Jahre schule für lau und dann erst 3 Jahre bei der Polizei studieren (mit nicht sehr viel mehr Vergütung) oder 2.5 Jahre gut bezahlte Ausbildung und dann gutes Gehalt.
Ja, weil der Großteil schmilzt bevor er gegessen werden kann
Leider muss ich augsburgchris widersprechen. Der Tatbestand spricht von einer verkehrsregulierenden Weisung. Weisungen sind i.d.R. mündlich.
Hat der Polizist mit Handzeichen gearbeitet handelt es sich um Zeichen eines Polizeibeamten.
Das zieht ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt nach sich. Ist aber genauso ein B-Verstoß wie der von augsburgchris beschriebene.
Die bundeseinheitliche Tatbestandnummer zu dem 70 Euro teuren Verstoß ist die 136600.
Kann aber duchaus sein, dass die Polizei dir wirklich nur Angst machen wollte.
Versuche dich mit dem Käufer zu einigen, außergerichtlich und ohne Anwälte. Ein reparierter Unfallschaden mindert den Kaufpreis meist um 10-15%.
Geht er darauf nicht ein, gib ihm die 1200 Euro, aber halte vertraglich fest, dass danach keine weiteren Ansprüche entstehen, am besten mit Hilfe eines Anwaltes (der den Vertrag rechtsverbindlich ausformuliert).
Ansonsten handelt es sich wenigstens um eine arglistige Täuschung, sollte man dir keinen vorsätzlichen Betrug nachweisen können. Die arglistige Täuschung berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag bis zu einem Jahr nach dem Kauf.
Dann stehst du mit der alten Karre da, und er bekommt das volle Geld von dir zurück.
Sieh also zu, dass du dich außergerichtlich mit ihm einigst, da ein Verfahren bestimmt zu seinem Vorteil ausgehen wird, das Auto in der Zeit bis zur Verhandlung aber immer mehr an Wert verliert.
Punkte kann die Bußgeldstelle bei wiederholtem, gleichartigen oder vorsätzlichen Ordnungswidrigkeiten durchaus verordnen. Sie ist da in ihrer Entscheidung frei. In der Realität passiert das aber zu 99,9 % nicht und die Bußgeldstelle richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.
Für deinen Verstoß gibt es nur ein Verwarngeld ohne Punkte, wie gesagt, wenn du nicht zum 20ten mal erwischt wirst.