Hallo!

Ich habe mich als Beamtenanwärterin beworben aber auch kürzlich herausgefunden dass ich chronisch Nierenkrank bin und wahrscheinlich mit einem Grad der Behinderung von 60 rechnen kann.

Nun meine Frage:

  • Wenn ich die Behinderung feststellen lasse, muss ich das bei der ärztlichen Einstellungsuntersuchung mitteilen?
  • falls ich die Behinderung NICHT feststellen lasse, studiere, dann "normal" eingestellt werde und mich später doch dazu entscheide die Behinderung anerkennen zu lassen, was sind die Folgen? Muss ich das melden?

Ich frage deshalb, weil ich bis jetzt alle meine Vollzeitjobs zu 100% normal ausführen konnte auch wenn ich unter starken Schmerzen litt - also keine behindertengerechte Vorteile am Arbeitsplatz brauche, die Anerkennung als schwerbehindert mir aber privat enorm mit den Therapie-/Arztkosten helfen würde.

Im Internet und Gesetz habe ich bis jetzt nur Infos darüber gefunden ob das Land schwerbehinderte einstellt aber nicht über die Meldepflicht dem Dienstherrn gegenüber wenn man schon Beamter ist. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!

Ganz liebe Grüße!