Antwort
Es ist zwar schon einige Monate her aber es es gibt tatsächlich eine Ausnahme bei BAB wenn man noch zuhause wohnt, was leider viele nicht wissen .Wer zb eine Behinderung hat und noch zuhause wohnt und eine Berufsbildungsmaßnahme macht der kann BAB beantragen. Wir wussten das auch nicht und haben das durch den Rehaberater der Arbeitsagentur von meinem Sohn erfahren.