Polizei gehobener Dienst - Augenproblem?

Ich studiere zwar Philosophie, habe mich aber mal nebenbei bei der polizei beworben gehobener Dienst...bin jetzt auch zu den Eignungstests zugelassen...ich denke mal die würde ich bestehen ( soll nicht arrogant klingen)

Habe aber gerade gelesen, das laut der bundeseinheitlichen Polizeidienstvorschrift (PDV 300) gesundheitliche Untersucheungen durchgeführt werden.

Mein Problem meine Augendipt. liegen bei -2,5/-2,75

Drin steht:

Das Sehorgan muss gesund sein.

Bei Verdacht auf eine Augenerkrankung (auch latente Übersichtigkeit oder Stellungsanomalien) ist eine augenärztliche Beurteilung erforderlich.

Untauglich machen Missbildungen, Defekte oder chronische oder zum Rückfall neigende Krankheiten des Augapfels, der Augenmuskeln, der Augenlider, der Tränenorgane, der Hornhaut (Hornhauttrübungen, sofern sie das Sehen behindern) und des inneren Auges, Schielen, Nystagmus, Augenmuskellähmungen.

Die zur Korrektur benötigten Gläser und deren Fassungen dürfen keine wesentliche Beeinträchtigung des Gesichtsfeldes bedingen.

Der Polizeivollzugsdienst erfordert ein gutes Farbunterscheidungsvermögen.

Polizeidienstuntauglichkeit liegt ferner vor bei: • Unkorrigierte Sehschärfe auf einem Auge von weniger als 0,5, wenn das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, von weniger als 0,3, wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist.

• Korrigierte Sehschärfe von weniger als 1,0 auf dem einen und weniger als 0,8 auf dem anderen Auge.

• Hyperopie in Zykloplegie über +2,5 dpt. sphärisch schon auf einem Auge.

• Unzureichendes räumliches Sehen, herabgesetzte Dämmerungssehschärfe, erhöhte Blendempfindlich-keit, Gesichtsfeldeinschränkung schon auf einem Auge.

• Brechungsanomalien oder Augenerkrankungen, die die Benutzung von Kontaktlinsen erfordern.

• Farbensinnstörung Protanomalie mit einem Anomalquotienten unter 0,7

Deuteranomalie mit einem Anomalquotienten über 2,0

Deuteranopie, Protanopie

Danke für Antworten

Ich glaube damit würde ich durchfallen auf der letzte Hürde oder?

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lieber ddeerr,

Ich habe das gleiche problem wie du, nur habe ich mich im vorfeld etwas schlauer gemacht;) Du musst eine fast perfekte Sehstärke haben, wie genau die zulassungen da sind weiss ich nicht genau, aber bei -2 dioptrin bist du schon WEIT davon weg. Brille und kontaktlinsen zählen nicht (korrigierte Sehstärke). Also deine einzige möglichkeit, die ich auch jetzt mache ist folgende: DU MUSST deine Augen Lasern lassen. Hierfür gibt es 2 verfahren LASIK und LASEK. Diese Laserbehandlung kostet unterschiedlich viel, das will ich jetzt nicht weiter ausführen. Vor der Laserbehandlung musst du deinem Einstellungsberater, die ermittelten Augenwerte wie hornhautdicke, dioptrin, etc vorlegen (präoperativen werte). Dieser muss es absegnen. Nun kannst du deine Augen lasern lassen. Doch STOPP damit ist nicht alles getan. Jetzt darfst du ein Jahr warten, denn die OP wird erst nach einem Jahr anerkannt (genau 365 Tage und nicht weniger!!). Nun darfst du nochmals zum Augenartzt und dir die Postoperativen werte holen. Mit diesen Werten muss man wieder zum Einstellungsberater und dieser gibt dann sein OK zum einstellungsttest. Denn erst DANN darfst du diesen Test machen. Alles sehr enttäuschend, doch für den Lebenstraum lohnt es sicht (wenn es klappt). Hier und da könnte es natürlich abweichungen geben, aber mein Berater sagte mir, dass dies so Bundesweit gilt. Liebe Grüße

Janson

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