Die Frage ist ja schon länger her, aber vielleicht kann ich ja helfen.
Bei der Bundeswehr gibt es die Vorschrift ZDv 46/1 nach der der Arzt die Musterung durchführt. Dort sind medizinische Umstände und Anomalien aufgelistet - so auch die Trichterbrust; sie steht bei T2. Das heißt, dass grundsätzlich Verwendungsausschlüsse gibt, du aber auf jeden Fall grundsätzlich zur Bundeswehr gehen könntest und du wahrscheinlich auch noch für die meisten Verwendungen tauglich bist - Voraussetzung dafür ist, dass die Trichterbrust erst einmal nicht all zu stark ausgeprägt, die Funktion von Herzen und Lunge nicht maßgeblich beeinflusst und auch keine Auswirkung auf die Wirbelsäule besteht.
Ich hab übrigens auch eine leichte Trichterbrust und in knapp einem halben Jahr mein Auswahlverfahren bei der Polizei - ich hab auf jeden Fall auch ordentlich Angst davor, aber das wird schon … ich hab damit ja keine Probleme :)