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Ich gehe von aus, dass ihr euch im Vorfeld für die Rasseproblematiken nicht sonderlich interessiert habt, denn ansonsten hättet ihr gewusst, dass es ein Staffbull-Mix ist. Eigentlich sind diese unverkennlich...oder seh ich das falsch?
Im Landeshundegesetz von NRW steht under § 7 Zuverlässigkeit Absatz (2) "Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner Personen nicht, die insbesondere 2. Wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen haben.
Euer Verstoß ist, dass ihr die Aufnahme eines Listenhundes nicht bei der zuständigen Behörde sofort gemeldet habt(§8 Abs.1)(ich denke das ist euch klar) und von daher liegt es wohl wirklich im Ermessen des Herrn S. euch die Haltung zu untersagen, denn er hat ja einen Grund dafür gefunden.
Außerdem steht in dem Gesetz ein kleiner besonderer Teil unter § 4 Erlaubnis Absatz (2) dass man ein besonderes privates oder öffentliches Interesse zum Halten eines solchen Hundes nachweisen muss. Und dieser Satz bricht den meisten Hundehaltern das Genick, denn ein privates Interesse nachzuweisen ist schier unmöglich. Ein privates Interesse besteht z.b. wenn der Hund zum Bewachen eines gefährdeten Besitztums unersetzlich ist....Aber zum Bewachen des Grundstücks, kann man sich auch einen "normalen" Hund halten.
Unter anderem steht unter § 8 des Landeshundegesetzes Anzeige und Mitteilungspflichten Punkt 2."Wer einen gefährlichen Hund abgibt, hat dem Erwerber mitzuteilen, dass es sich um einen solchen Hund handelt" Demnach hat auch der Vorbesitzer einen Fehler gemacht, aber ob euch das irgendwie weiterhilft weiß ich nicht, denn Unwissenheit, schützt nicht vor Strafe
Ist es denn wirklich eindeutig dass es sich um einen Listenhund handelt? Wenn nicht (z.b. wenn der Phänotyp nicht eindeutig den Staffbull erkennen lässt) dann geht doch zu einem Tierarzt und lass euch das gegenteil bescheinigen....ansonsten gibt es wohl keine große Chance da durch zu kommen...ihr habt ja schon einen Anwalt eingeschaltet, das würde ich an eurer Stelle auch weiterhin machen. Letztendlich kann das ganze vor Gericht landen und dann entscheiden die über den Verbleib des Tieres. Ansonsten siehts schlecht aus...Was Listenhunde angeht sind die Gesetze echt so gestrickt, dass diese Rassen "ausgerottet" werden sollen.
Zum Glück ist das Gesetz hier in Meck-Pom ein wenig lockerer...hier kann man ohne Probleme einen Listenhund aus dem Tierheim adoptieren (Voraussetzungen sind die selben, nur eben ohne dieses berechtige Interesse...das brauch man hier nicht...)