Ordnungsamt verweigert Halteerlaubnis für Listenhund / reine Schikane

Hallo, liebe User. Ich habe ein Problem mit dem Ordnungamt in Recklinghausen (NRW), ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich bitte aber um sachliche Atws von Leuten die nichts gegen sog "Kampfhunde" haben. Mein Freund und ich haben vor ca 2 Monaten n Hund aufgenommen der ins Tierheim sollte. Wir wussten allerdings nicht dass es sich um ein StaffBull-Mix handelt. Eines Tages wurde ich vom Ordnungamt angehalten. Ich wurde hingewiesen dass es sich um n Listenhund handelt und ich solle beim O-Amt vorsprechen. Dies taten mein Freund und ich am nächsten Tag auch direkt. Der zuständige Herr (nennen wir ihn Hernn S.) machte uns klar, dass es sich um einen Staff handele und wir ihn nicht halten dürfen. Wir erklärten dass wir dass nicht wussten und dass wir alles dafür tun würden um dem Hund zu behalten, er meinte wir bräuchten uns keine Mühe machen, er würde uns den Hund sowieso wahrscheinlich wegnehmen. Wir könnten den Hund dann ja aus dem Tierheim zurückerwerben. Er würde die rechtliche Lage überprüfen und sich dann melden. Egal, wir wollten alles versuchen. Wir machten also die Sachkunde am nächstmöglichen Termin, ließen den Hund chippen, impfen und versichern. Per Anwalt baten wir Hernn S., dass der Hund bei uns bleiben solle bis wir die Sachkunde haben, im Gegenzug würden wir die öffl.Sicherheit nicht gefährden indem wir den Hund nur im Garten ausführen würden. (Weiter in Kommentaren)

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Ich gehe von aus, dass ihr euch im Vorfeld für die Rasseproblematiken nicht sonderlich interessiert habt, denn ansonsten hättet ihr gewusst, dass es ein Staffbull-Mix ist. Eigentlich sind diese unverkennlich...oder seh ich das falsch?

Im Landeshundegesetz von NRW steht under § 7 Zuverlässigkeit Absatz (2) "Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen ferner Personen nicht, die insbesondere 2. Wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen haben.

Euer Verstoß ist, dass ihr die Aufnahme eines Listenhundes nicht bei der zuständigen Behörde sofort gemeldet habt(§8 Abs.1)(ich denke das ist euch klar) und von daher liegt es wohl wirklich im Ermessen des Herrn S. euch die Haltung zu untersagen, denn er hat ja einen Grund dafür gefunden.

Außerdem steht in dem Gesetz ein kleiner besonderer Teil unter § 4 Erlaubnis Absatz (2) dass man ein besonderes privates oder öffentliches Interesse zum Halten eines solchen Hundes nachweisen muss. Und dieser Satz bricht den meisten Hundehaltern das Genick, denn ein privates Interesse nachzuweisen ist schier unmöglich. Ein privates Interesse besteht z.b. wenn der Hund zum Bewachen eines gefährdeten Besitztums unersetzlich ist....Aber zum Bewachen des Grundstücks, kann man sich auch einen "normalen" Hund halten.

Unter anderem steht unter § 8 des Landeshundegesetzes Anzeige und Mitteilungspflichten Punkt 2."Wer einen gefährlichen Hund abgibt, hat dem Erwerber mitzuteilen, dass es sich um einen solchen Hund handelt" Demnach hat auch der Vorbesitzer einen Fehler gemacht, aber ob euch das irgendwie weiterhilft weiß ich nicht, denn Unwissenheit, schützt nicht vor Strafe

Ist es denn wirklich eindeutig dass es sich um einen Listenhund handelt? Wenn nicht (z.b. wenn der Phänotyp nicht eindeutig den Staffbull erkennen lässt) dann geht doch zu einem Tierarzt und lass euch das gegenteil bescheinigen....ansonsten gibt es wohl keine große Chance da durch zu kommen...ihr habt ja schon einen Anwalt eingeschaltet, das würde ich an eurer Stelle auch weiterhin machen. Letztendlich kann das ganze vor Gericht landen und dann entscheiden die über den Verbleib des Tieres. Ansonsten siehts schlecht aus...Was Listenhunde angeht sind die Gesetze echt so gestrickt, dass diese Rassen "ausgerottet" werden sollen.

Zum Glück ist das Gesetz hier in Meck-Pom ein wenig lockerer...hier kann man ohne Probleme einen Listenhund aus dem Tierheim adoptieren (Voraussetzungen sind die selben, nur eben ohne dieses berechtige Interesse...das brauch man hier nicht...)

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