![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
Im Gaststättengesetz ist kein Verzehrzwang vorgeschrieben. Aber der Wirt kann vom Hausrecht gebrauch machen und den Gast des Hauses verweisen auch wenn er / Sie das bestellte Essen noch nicht verzerrt haben. ..