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Antwort
Es gibt Analspülungen.
Es gibt Analspülungen.
Du gehst zum Geschäft und merkst dir den Namen der Kassiererin und verklagst sie.
Laut Paragraph 5 Absatz 10: Sollte es bei der Rückgabe des Geldes sie Endsumme nicht stimmen so sollte der Kläger die 100 fache Summe des verlorenen Geldes bekommen.