Ich habe mir mal Schuhe (Um genau zu sein Adidas NMD) über eine asiatische Webseite in Höhe von ca. 70€ bestellt.

Nach zwei Wochen erhielt ich eine Info vom Zoll, dass diese ein Paket von mir abgefangen hätten und ich bei diesen vorbeikommen müsste wegen des weiteren Verfahrens.

Angekommen beim Zoll haben diese dann das Paket mit dem Verdacht, dass es sich um gefälschte Ware handelt, welche wohl in Deutschland nicht importiert werden darf, geöffnet.

Dieser Verdacht hat sich dann auch bestätigt und im Paket waren 1. keine Orginalen Schuhe von Adidas und 2. nicht mal die Schuhe die ich bestellt hatte, sondern stattdessen Adidas Superstar welche in einem wirklich schlecht gefälschtem Zustand waren.

Anschließend mussten diese dann vom Zoll "zerstört" werden.

Zum Zeitpunkt des Kaufes war ich gerade mal 13 und nicht von der Webseite verunsichert, wobei bei mir heutzutage alle Alarmglocken bei solch einer Webseite läuten würden.

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Ich würde sagen ja und nein.

Zum einen könnte dies durchaus das lernen so mancher Schüler verbessern, zum anderen finde ich aber die Art und Weise, also ein vollständiges Verbot eher unangemessen.

Wie genau man das besser umsetzen könnte weiß ich aber auch nicht, da ich mein Handy in der Schule immer nach eigenem Ermessen verwendet habe/verwende.

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Über den genauen Gesundheitszustand von Michael Schumacher hat sich bis heute niemand aus seinem nahem Umfeld so wirklich geäußert.

Am realistischsten scheint es mir dass Michael Schumacher seit seinem Unfall schwerbehindert ist in Form einer Querschnittslähmung und geistigen Einschränkung.

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Soweit ich weiß fallen Zeugnisse unter die Aufbewahrungspflicht und müssen mindestens 10 Jahre von der Schule aufbewahrt werden.

Gegebenenfalls wird es auch ein paar Euros kosten, eine solche Zeugniskopie von der Schule neu ausstellen zu lassen.

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