Probiers mal mit GIMP.
unter : www.gimp.org kannst du dir es herunterladen und es gibt auch hilfreiche tutorials.
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Ergänzend zu mibokis Antwort:
Wenn man jemanden mit der Faust auf die Nase haut, egal wen, liegt jedesmal eine Körperverletzung nach 223 StGB vor. Eine Körperverletzung ist ein sog. Mischantragsdelikt. Dies heist, dass grundsätzlich das Verfahren nur auf Antrag (Strafantragstellelung durch den Geschädigten) verfolgt wird, außer es besteht Seitens der Staatsanwaltschaft öffentliches Interesse.
Daher werden Verfahren grundsätzlich einmal verfolgt, wenn es zum Nachteil bekannter Persönlichkeiten ist, da dort das öffentliche Interesse gegeben ist.
Das Strafmaß selbst bei einer vorsätzlichen Körperverletzung ist immer gleich (Freiheitsstafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe) und wird von Fall zu Fall angewendet.
Dies gilt übrigens auch, wenn du ein Kind auf die Nase schlägst. Es ändert sich hier nur etwas, wenn du dieses Kind in Obhut hast (aufpassen musst), sei es beruflich (Erzieher/in) oder privat (Babysitting, ect.)
Hier greift dann der §225, Mißbrauch von Schutzbefohlenen. Hier ist das Strafmaß deutlich höher, nämlich von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
Hoffe dies konnte dir ein wenig weiter helfen.
Du schreibst, du hast bei der Windows-Installation nochmals formatiert. Wenn du dies machst, kann es sein, dass du sie anschließend in ein installationsfähiges format bringen musst. Dies machst du bei der Installation, indem du auf "Partition" gehst. Dort kannst du entweder eine große Partition deiner gesamten Festplatte machen, oder mehrere kleinere. Dabei legst du auch dein Format fest (bei einer großen ist glaube ich NTSF voreingestellt)
Hoffe dies war schon der Fehler.
Hier greift ganz klar die Strafprozessordnung (StPO). Hierbei ist geregelt, dass bei einem Tatverdacht die Person und die dazugehörigen Sachen durchsucht werden dürfen (durch die Polizei, in der StPO benannt als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft benannt).
Außerdem darf auch die Polizei, je nach Polizeiaufgabengesetz der einzelnen Bundesländer, bei Verhaltensstörern ect. ebenfalls durchsuchen.
81:64 für USA
http://www.sport1.de/de/basketball/basketballwm2010/artikel286786.html
Dieser Modus hilft dir, wenn du ein Objetkt sehr nah fotografieren willst. Also du gehst ganz nah mit deinem Objektiv an dein Objekt (z.b. Insekt).
Wenn etwas neues kommt und zunächst ausprobiert wird, nennt sich dies "pilotierung", die daraus erfolgte Abkürzung ist "Pilot". Somit stellt dies einen Versuch dar.
Wenn den "Pilot" viele Leute sehen und eine positive Resonaz daraus folgt, wird eine Serie auf Basis des Pilots erstellt.
U. a. die Steyr HS
http://de.wikipedia.org/wiki/SteyrHS.460
Die StVO §3 Geschwindigkeit schreibt vor, dass man immer nur so schnell fahren darf/kann, dass man jederzeit reagieren kann. Es können daraus resultierend sogar die erlaubten 70km/h zu schnell gewesen sein. Du musst in deiner überschaubaren Strecke jederzeit gefahrlos anhalten können. Zudem hast du gegenüber Kindern und alten Leuten eine erhöhte Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr (ebenfalls §3 StVO).
Wenn du selbst keine anderen verletzt hast, hast du eine Ordnungswidrigkeit begangen (nicht angepasste Geschwindigkeit) welche mit Geldbuße und Punkte geahndet wird.
Du darfst mit dem Klasse B-Führerschein (neu) bis max. 3,5t Fahrzeuge führen. Dabei ist es nicht relevant, als was dieses Fahrzeug zugelassen ist. Es gibt auch alte Golf II von der Post, welche als Lkw zugelassen sind (hi. Sitzbank entfernt, die hi. Scheiben verblecht). Hier ist lediglich das Gewicht des Fahrzeugs relevant.
Mit der alten Führerscheinklasse 3 darfst du bis max. 7,5t Fahrzeuge führen.
hallo striker
hier mal kurz zusammengefasst, was auf deutschen autobahnen gilt:
Grundsätzlich ist nach der straßenverkehrsordnung (StVO) wie bereits durch JotEs sehr schön eingefügt ist für autobahnen kein geschwindigkeitslimit. Du darfst also so schnell fahren, wie deine kiste fährt.
Das einzige, was gilt ist eine richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Versicherungen geben da sehr gerne teilschuld, wenn es zu unfällen auf der autobahn kommt, du zwar grundsätzlich nicht der verursacher bist, aber über 130 km/h gefahren bist.
Zudem gibt es bei unfällen noch den punkt der geschwindigkeit, dass du "mit nicht angepasster geschwindigkeit" unterwegs warst. Dies kann einmal durch die witterung sein (regen, schnee) oder durch die örtlichen straßenverhätnisse (schlechte fahrbahn, unübersichtlich). Wenn du daraus resultierend einen unfall verursachst, auch wenn du noch unter der gegebenen geschwindigkeitsbegrenzung unterwegs warst bist du dran.
Also hier mal was du mit welcher Führerscheinklasse fahren darfst:
1 Mit der Mofa-Prüfbescheinigung
darfst du bis 50 ccm und 25 km/h
2 Mit Klasse M:
Bis 50 ccm und 45 km/h
3 Mit Klasse A1:
bis 125 ccm und 80 km/h bei 11 kw/h bzw. 15 PS
Aviator
entferne einfach mal den punkte nach dem "1", vielleicht kommt es damit nicht klar. Du hast momentan die endung: .50.exe
Eine CO2-Waffe ist z.B. eine Gotcha-Waffe. Dies sollte dir ein Begriff sein.
Also alles, für die es eine Art "Kartusche" gibt (CO2-Behälter) und das Projektil mittels Gasdruck durch den Lauf geschossen wird.
Bevor ich dir Aufliste, was dies alles darstellt, darstellen könnte gehe am Besten zu deinem Anwalt des vertrauens. Der hilft dir hier mehr weiter, als 1000 Antworten. Denn deinen o.g. Sachverhalt könnte ich mir in einer mittleren Verkehrs- /Strafrechtsklausur vorstellen bei einer Bearbeitungszeit von ca. 120-150 min zugrunde geht.
Hier hab ich doch gleich mal den richtigen Artikel für dich, zufällig vor 2 Stunden drauf gestoßen:
http://unterhaltung.de.msn.com/tv/bilder.aspx?cp-documentid=154533755
Der Sternwanderer (engl. Originaltitel: Stardust)
sehr zu empfehlen
Hier stimmt es, der Scheckkarten-Führerschein muss nach 2 Jahren nicht umgeschrieben werden. Hier zählt tatsächlich das Datum. Denn wenn du auf der Vorderseite den Führerschein ansiehst stellst du fest, dass in der untersten Zeile deine Führerscheinklassen eingetragen sind.
die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn du z.B. deine Fahrzeugart änderst. Dies ist hier nicht der Fall (z.B. in einen 50er Roller einen 80 ccm Satz verbauen). Dein Motorrad bleibt ein Motorrad. Das Fahrzeug ist ja auch für mehr PS konzipiert, somit kann auch keine Erlöschung der Betriebserlaubnis vorliegen, wenn du deine Drossel ausbaust. Anders wäre es, wenn du z.B. einen Turbo einbauen würdest. Somit wurde die Änderung in deinem Fahrzeugschein nicht eingetragen, was einen geringeren Verstoß darstellt.
Zudem hätte dich der Polizist nicht nach Hause fahren lassen, wenn die Betriebserlaubnis erloschen wäre, da hättest du keinen Meter mehr fahren dürfen.
Du kannst gerell hier sämtliche Distributionen (auch die neusten Versionen) verwenden. Jedoch solltest du bei der grafischen Benutzeroberfläche auf z.b. XFCE zurückgreifen (Xubuntu). Ein Linux-Mint, ein Open Suse oder wie sie sich alle nennen bieten i.d.R. diese Benutzeroberfläche mit an.
Hier noch ein kleiner Artikel über Xubuntu:
http://www.netzwelt.de/download/6207-xubuntu.html