Jugendschutzgesetz:

"Der Konsum und Verkauf von Alkoholgetränken ist in allen öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Lokalen für Minderjährige unter 16 Jahren verboten laut Artikel 689 des Zivilgesetzbuches; ebenso in den Schulen, Internaten und in allen Erziehungs- und Beherbergungsinstituten nach Artikel 24 der Königlichen Verordnung Nr. 2316 vom 24. Dezember 1934

Im Sinne der Königlichen Verordnung Nr. 2316 vom 24. Dezember 1934 ist es zudem Jugendlichen unter 16 Jahren bei Androhung einer Verwaltungsstrafe verboten, in der Öffentlichkeit zu rauchen, so dass Letzteren auch das Rauchen in den eigens für Raucher eingerichteten Zonen öffentlicher Gebäude (Gesetz 3/2003) untersagt ist"

Da du aber schon 16 bist, solltest du den Alkohol meistens ausgeschenkt bekommen. Ich kenne mich mit den Betreuern dort nicht so gut aus, wenn sie mit in die Clubs / Bars gehen, werden sie vielleicht mal zulassen, dass ihr euch ein Stamperl gönnt. Dass ihr euch aber besäuft, werden diese sicher nicht tolerieren, da sie ja für euch die Aufsichtspflicht haben! Wenn ihr allerdings nen Abend alleine wegdürft, hat es sich ja von selbst geregelt :P

Liebe Grüße

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Wirst schon nicht dran sterben :D

Einfach mal auftauen, abbeißen und probieren

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