Na klar bist du im Recht. Nach §437 (1) BGB kannst du nach Erfüllung vom Verkäufer eindeutig verlangen. Und der §439(1) BGB spricht von Mangelbeseitigung und Ersatz der gekauften Sache.
Die Tante von dem Info Schalter im Media Markt hat wohl keine Ahnung. Google die Norm und zeig es ihr vor, falls sie trotzdem verneinen sollte, lass dir eine Führungskraft hinzurufen diese müsste mehr wissen!
LG!