Zunächst wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, welches von der Polizei unter Leitung der Staatsanwaltschaft geführt wird.
Vermutlich wirst du im Laufe der nächsten Monaten einen Anhörungsbogen bekommen, in dem du dich zu der Sache nochmals äußern kannst. Theoretisch könntest du auch eine Vorladung zur Vernehmung erhalten. Wichtig dabei ist, dass du jederzeit zur Sache schweigen darfst und, wenn du das möchtest, auch einen Anwalt hinzuzuziehen kannst. Zur Vernehmung musst du nur erscheinen, wenn ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.
Ist das Verfahren abgeschlossen, Entscheidet dir Staatsanwaltschaft über eine etwaige Anklageerhebung. Möglich ist aber auch eine Einstellung des Verfahrens z.B. nach § 253 StPO wegen Geringfügigkeit, oder nach § 253a StPO unter Auflagen (z.B. einer Geldzahlung).
Wird Anklage erhoben, ist es wahrscheinlich dass wegen der klaren Rechtslage ein Strafbefehl mit festgelegter Strafe beschlossen wird. In diesem Fall könntest du über einen Einspruch eine persönliche Hauptverhandlung erreichen, wo dann durch den Strafrichter entschieden wird.
Zur Dauer kann man leider nichts konkretes sagen. Die Justizbehörden arbeiten unter Umständen langsam.