Solange dein Kollege keine Straftaten begeht, kann ich mir keine Situation vorstellen, bei der man gegen ihn eine Blutprobe anordnen könnte.

Falls es trotzdem Anhaltspunkte für einen Drogenkonsum geben sollte, könnte eine Mitteilung an das Straßenverkehrsamt ergehen. Das Amt könnte ihn dann für Tests vorladen und in letzter Instanz auch die Fahrerlaubnis entziehen.

Auch wenn das auch bei Fußgängern möglich wäre, halte ich es eher für unwahrscheinlich.

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Zunächst wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, welches von der Polizei unter Leitung der Staatsanwaltschaft geführt wird.

Vermutlich wirst du im Laufe der nächsten Monaten einen Anhörungsbogen bekommen, in dem du dich zu der Sache nochmals äußern kannst. Theoretisch könntest du auch eine Vorladung zur Vernehmung erhalten. Wichtig dabei ist, dass du jederzeit zur Sache schweigen darfst und, wenn du das möchtest, auch einen Anwalt hinzuzuziehen kannst. Zur Vernehmung musst du nur erscheinen, wenn ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.

Ist das Verfahren abgeschlossen, Entscheidet dir Staatsanwaltschaft über eine etwaige Anklageerhebung. Möglich ist aber auch eine Einstellung des Verfahrens z.B. nach § 253 StPO wegen Geringfügigkeit, oder nach § 253a StPO unter Auflagen (z.B. einer Geldzahlung).

Wird Anklage erhoben, ist es wahrscheinlich dass wegen der klaren Rechtslage ein Strafbefehl mit festgelegter Strafe beschlossen wird. In diesem Fall könntest du über einen Einspruch eine persönliche Hauptverhandlung erreichen, wo dann durch den Strafrichter entschieden wird.

Zur Dauer kann man leider nichts konkretes sagen. Die Justizbehörden arbeiten unter Umständen langsam.

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Selbst wenn das Technisch uneingeschränkt möglich wäre, wäre vor Ort auch immer noch die Beschlagnahme zur Einziehung der Gegenstände als Tatmittel nach 111b StPO zu prüfen.

Da es es meiner Meinung nach in solchen Fällen regelmäßig zur Anordnung der Einziehung durch das zuständige Gericht kommen wird, kommt man wohl um eine Inverwahrungnahme nicht herum.

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