Toilette des VM verstopft, Vermieterin will die Kosten auf Mieter abwälzen, obwohl die Toilette des Mieters nicht verstopft war, ist das korrekt?

Hallo ich frage hier für einen Freund.

Kurz zur Sachlage.

Mieter(M) im Dachgeschoss(DG) oberhalb benutzte sachgemäß für eine kurze Zeit ca. 1 Woche feuchtes Toilettenpapier 1-2 pro Toilettengang, wo auf der Packung “spülbar” drauf stand.

Kurz darauf war die Toilette des Vermieters(VM) unter M im DG verstopf und ist übergelaufen. Vermieter hat einen Handwerker bestellt, der den Schaden reparierte und auch das feuchte Toilettenpapier rausgezogen hat max. 3-4 Stück also keine große Menge. Ein paar Tage später war das Klo unter dem Vermieter bei einem anderen Mieter im Keller übergelaufen.

Vermieter ist der Meinung dass der Mieter im DG dafür schuldig ist, da es rohrleitungsgemäß von Mieter im DG kommen müsste und von keinem anderen und die Rechnung bezahlen soll, bzw. die private Haftpflichtversicherung, dafür haften soll. Vermieter ließ auch eine professionelle Reinigungsfirma kommen.

Zu anmerken ist auch dass die Toilette des Mieters im DG beim Einzug auch verkalkt im Spülkasten war und so etwas Wasser in der Schüssel ausgelaufen ist (wurde anfangs alles dem VM gemeldet und repariert)

Im Allgemeinen hat die Spülung keine besondere Spülungskraft. Gespart wurde mit dem Wasser nicht.

Mieter im DG hat der Vermieterin ausdrücklich gesagt dass nichts anderes in die Toilette ging als dieses feuchte Toilettenpapier. VM hat ihm verboten feuchtes Toilettenpapier zu benutzen.

Abfluss, Sanitär
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