Ich bin selbst Kaminkehrer und möchte mich dieser frage stellen und sie beantworten.

Wie schon erwähnt, ist das Kaminkehren vom Kaminkehrer gesetzlich vorgegeben. Die anzahl Kehrunge,n richten sich nach den "Heiztagen" im Kalenderjahr, nachzulesen in der Kehr und Überprüfungsordnung ( KÜO ). Allerdings muß ich den anderen recht geben, wenn die schreiben, das der Kaminkehrer nach der Kehrarbeit auf dem Dach, auch den Ruß unten aus dem Kamin räumen muß. Dazu ist er verpflichtet, es sei denn, er hat mit dem Mieter/Eigentümer eine Vereinbarung, die eigentlich nicht sein darf, aber ich handhabe das auch so, wenn sich die Kamintür z.B. mittten im Wohnraum befindet und der betreffende M /E angst hat um seine Wände :-)

Leider bringt der Beruf des Kaminkehrers auch zwangsweise immer etwas Dreck mit sich. Wer daher nicht dem Kaminkehrer mit dem Putzlappen hinterherwischen will, der sollte sich vielleicht mal ein Paar Plastiküberzieher für die Schuhe besorgen. Ich kenn es selber, wenn ich ein Haus betrete und es vielleicht noch dazu draussen nass ist, wird man leider Gottes den Dreck nicht ganz verhindern können. Ist halt nunmal kein Bürojob, wo ich mir die Schuhe nicht schmutzig mach.

Allerdings ist es noch nicht erlaubt, sich den Kaminkehrer selber auszusuchen, so wie es hier schon fälschlicherweise geschrieben wurde. Dies geht erst ab 2013.

Man sollte mal vielleicht sich miteinander Arrangieren und nicht immer alles schlecht machen. Wie wichtig der Kaminkehrer ist, zeigt jetzt wieder das Bsp in Berlin, mit den 6 Toten , wo die ganze Familie gestorben ist, an einer CO Vergiftung durch die defekte Gastherme. Und wer den Kaminkehrer nicht leiden mag, der hat ja die wahl und braucht sich keinen Kaminofen einbauen. Dann Kommt er auch nicht (Ausser vielleicht für die Heizung) ;-)

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