Ich würde mal meinen, dass dann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr auf sonstige Weise vorliegt (§ 315b I Nr. 3 StGB), selbst wenn keiner dabei zu Schaden kommt - das sieht der Paragraph nicht vor. Es geht nur darum, eine Gefährdung zu schaffen, was in diesem Fall durch den Steinwurf gegeben ist.

Was denen dann blüht, ist mindestens eine Anzeige (wenn es denn jemand zur Anzeige bringt, meistens sieht man die Leute ja nicht).

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PKW Privatverkauf rechtliche Grundlage?

Hallo, ich frage für meine Cousine un zwar folgender Sachverhalt.

Meine Cousine hat vor gut einem Jahr ihren PKW privat verkauft. Käufervertrag + Zusatzvereinbarung alles vorhanden (In der Zusatzvereinbarung steht, dass sich der Käufer verpflichtet sich umzumelden) Dem Käufer seine Daten (Personalausweis) auch festgehalten. Soweit so gut, nach einigen Monaten bekam sie plötzlich Blitzerfotos und Strafzettel mit der Post die sie dann abgewiesen hat. Heißt, er hatte sich immer noch nicht umgemeldet. Es gab ein hin und her und der Typ versicherte ihr immer wieder, er wird es noch machen bzw. hats gemacht. Dann meinte er noch, er hat das Auto "repariert" und direkt weiterverkauft. Der Käufer hat sie dann blockiert. Nun erhielt meine Cousine nach fast über einem Jahr nun ein Schreiben vom Bezirksamt:  Das Auto sei in einem unzumutbaren Zustand in xxx am Straßenrand und da sie der letzte gemeldete Fahrzeughalter ist, soll sie das Auto wegschaffen, oder sie kriegt ne Geldstrafe und muss die Entsorgungskosten tragen .. heißt wiederum, das Auto wurde weiterverkauft, ohne das der Käufer der ihr es abgekauft hat sich umgemeldet hat, noch der jetzige Besitzer. Wie ist bei sowas denn nun die rechtliche Grundlage, vorausgesetzt der "Zwischenhändler" hatte gefälschte Ausweisdaten oder ähnliches? Beziehungsweise generell, sie kann ja nachweisen, dass sie das Auto verkauft hat, heißt das somit auch gleichzeitig sie ist aus der ganzen Sache fein raus?
Danke für die Antworten!

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Nehmt die Nachweise und dann ab zur Polizei damit. Deine Cousine ist erst dann fein raus, wenn die Polizei vom ganzen Sachverhalt weiß. Wenn ihr Personalien des ersten Käufers habt, umso besser, geht damit auch gleich zu ihm.

Und da bin ich mir nicht sicher, aber notfalls könnte sie (glaube ich) auch eine Anzeige wegen Betruges stellen. Aber erst einmal müsst ihr damit zur Polizei, das ist das Beste.

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Grundsätzlich ja, aber: die Notwehr muss geboten sein, d.h. der Lage entsprechen. Wenn mich jetzt jemand beleidigt und ich schlage ihn "mit gezielten Faustschlägen K.O." - merkst du selber, da kann irgendetwas nicht passen. Ein Faustschlag - meinetwegen. Das kannst du aber auch nur so lange machen, wie der Angriff dauert (also so lange, wie du beleidigt wirst, oder der andere eben die Hand hebt), aber bei mehreren Schlägen, die, wie gesagt, gezielt waren, ist das Verhältnis von angemessener Verteidigung und Angriff einfach nicht mehr gegeben. Da ist dann auch schon fraglich, ob überhaupt ein Notwehrwille vorliegt.

Kurz und knapp: Nein, Notwehr scheidet wegen einem krassen Missverhältnis aus.

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Für den Straftatbestand des Betruges (§ 263 I StGB) fehlt dir allein schon der Vorsatz, wenn du nicht wusstest, dass das Handy einen Defekt hatte (oder du dir sicher bist, dass das Handy vorher noch gut funktioniert hat). So etwas wie einen "fahrlässigen Betrug" sieht das StGB nicht vor.

Betrug meint das bewusste Täuschen und Irreführen eines anderen. Du siehst schon - bewusst (was im Endeffekt der Vorsatz ist, aber egal).

Wenn du Zeugen hast und es kommt wirklich Post von der Polizei, benenn sie, schilder deine Sicht der Dinge und vor allem: Bleib ruhig. Dabei rauskommen wird mit Sicherheit nichts, ich wüsste jetzt nicht, weswegen.

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Hallo,

meines Erachtens nach ist eine Unmöglichkeit zu bejahen. Dadurch, dass eine Schickschuld vereinbart wurde und V die entsprechende Waschmaschine, welche er versenden will, ausgesucht hat, wandelt sich die Gattungsschuld durch Konkretisierung (§ 243 II BGB) in eine Stückschuld um. Vertragsbestandteil ist dann diese eine Waschmaschine, und genau diese Waschmaschine ist untergegangen. Diese Waschmaschine kann niemand mehr retten, folglich ist die Leistung sowohl für V als auch für jeden unmöglich (absolute Unmöglichkeit).

Die Waschmaschine, die V dem K anbietet, ist wohl ein (unbewusster) Nebeneffekt der §§ 280 I, III, 283 BGB (Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht), denn dass V ja theoretisch noch leisten kann, ändert nichts daran, dass die ausgesonderte Waschmaschine nicht mehr zu besorgen ist (und Unmöglichkeit deswegen vorliegt). Folglich ist ein Ausschluss der Leistungspflicht nach § 326 gegeben.

Dadurch muss K die 1.499€ nicht bezahlen, da seine Leistungspflicht ebenfalls entfällt.

Man muss dazu sagen - sicher bin ich mir nicht, aber so würde ich das ganze betrachten.

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Solange du noch keine Semestergebühren überwiesen hast, ist das alles kein Thema.

Selbst wenn, kannst du dich immer noch exmatrikulieren, wenn du das noch vor Vorlesungsbeginn machst. Je nach Uni/FH kannst du auch die bezahlten Semestergebühren zurückfordern, meist behalten die allerdings dabei eine Verwaltungsgebühr von um die 50,00 € ein.

Im Notfall einfach bei der entsprechenden Institution anrufen und fragen.

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Normalerweise überweist das Arbeitsamt das Geld erst am Monatsletzten, sprich 31.07, 31.08. und so weiter.

Die Überweisungstermine kann man allerdings auch im Internet einsehen.

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Ich... ich kapier's nicht... nur weil man sofort Sex hat soll der Mann kein Interesse haben oder wie?

Ich kenne genug Beispiele, wo der Sex vor der Beziehung kam, nicht andersherum, und die sind auch nach 3 Jahren noch glücklich zusammen. Gut, die andere Seite gibt's auch, womit man eigentlich eindeutig sagen kann: Es muss nicht so sein.

Ob er jetzt nur Sex wollte oder ob es sich einfach so ergeben hat, wird wohl nur er dir beantworten können. Aber ich würde ihn nicht gleich mit der Frage überfallen Sind wir jetzt eigentlich zusammen?

Wenn er dir immer noch antwortet, sich von sich aus bei dir meldet und an anderen Aktivitäten interessiert ist, dann ist das schon mal ein gutes Zeichen dafür, dass er es ernst mit dir meint. Dann muss man die magische Frage (s.o.) nicht wie einen Vorschlaghammer schwingen.

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Also prinzipiell verstehe ich das Problem des Nicht-Beschenkt-Werdens nicht. Mein Freund schenkt mir nichts zum Valentinstag, und ich ihm auch nichts. Der Tag ist ohnehin nur Geldmacherei, und wir sind trotzdem seit 3 Jahren glücklich zusammen.

Wenn du dich allerdings vernachlässigt fühlst, dann musst du ihm das auch sagen und erreichen, dass er wirklich versteht, worum es dir geht und wie wichtig dir das ist. Wenn es für dich allerdings wichtiger ist, einen Mann zu haben, der einen gut bezahlten Job hat und gebildet ist (damit meine ich jetzt Bildungsabschlüsse wie Realschule oder Gymnasium, nicht, dass er dumm ist!), und er gerade nicht so wirkt, als könnte er irgendwann dieser Mann sein - dann trenn dich von ihm. Dir zuliebe.

Immerhin musst du glücklich in der Beziehung sein und an einer Beziehung muss man auch arbeiten, damit sie glücklich bleibt. Wenn nur einer daran arbeitet, ist das frustrierend und führt zu nichts. Also, wenn du überhaupt keine Zukunft für euch siehst: Trenn dich.

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Irgendwann wird Social Media noch einen ganzen Staat zerstören, weil jeder alles darauf posten muss, was er gerade macht. 

Dein Chef darf dein Gehalt im Übrigen nicht einbehalten, da du nach §3 EntgFG einen Anspruch darauf hast, dass dir dein Gehalt bis zu 6 Wochen nach Eintritt der Krankheit trotzdem in voller Höhe bezahlt wird (sofern du deiner Nachweispflicht, s. §5 EntgFG, nachgekommen bist). Wenn du jetzt nur bis Samstag krank geschrieben warst, Sonntag in Amsterdam warst und ab Montag eine neue Krankschreibung vorlegen kannst, darf dein Chef dir das Gehalt nicht kürzen. Er darf dich auch nicht dazu zwingen, zu arbeiten, vor allem wenn du im Lebensmittelgeschäft angestellt und an Magen-Darm erkrankt bist.

Hoffe, dir ist damit geholfen.

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Man ist nicht unfähig dafür, aber das, was du ansprichst, ist eine Zentralverwaltungswirtschaft, auch Planwirtschaft genannt. Das ist das System, das die DDR bevorzugt hat.

Das System an sich ist jedoch sehr umstritten und wird in Deutschland nicht mehr angewandt, was häufig mit der Unvereinbarkeit von Planwirtschaft und Grundgesetz (da Koalitionsfreiheit in Art. 9 GG festgehalten ist, die Planwirtschaft diese aber nicht vorsieht) begründet wird.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zentralverwaltungswirtschaft

Abgesehen davon haben einige Staaten dieses System oder lehnen sich zumindest an dieses System an, u.a. China und Nordkorea.

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Ich verstehe nicht ganz, warum man etwas als frauenfeindlich bezeichnen kann, wenn die Frau dem ganzen aus eigenem Willen zugestimmt hat... Wenn es das Vergnügen steigert und beide es wollen, ist daran nichts verwerflich oder krank.

Das hat nichts mit Intellekt zu tun (auch Karrierefrauen können beim Sex lieber der unterwürfige Part sein), und genauso gut kann beim BDSM auch die Frau der dominante Part sein. Bleibt der Frau überlassen, welchen Part sie lieber einnimmt.

Da kann man ja direkt gleich sagen, Sex wäre frauenfeindlich.

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Da fällt mir spontan "Shakespeare in Love" und "Tristan und Isolde" ein.

Was vielleicht diskussionsbedürftig ist wäre "Liebe braucht keine Ferien", denn richtig glücklich zusammen sind die Hauptcharaktere am Ende ja nicht, da ist die große Entfernung zwischen Amerika und England ein Problem.

Ansonsten vielleicht noch Once Upon A Time (Emma und Neil), auch wenn das genauso disskusionsbedürftig ist.

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Die Kündigung ist nicht wirksam.

Eine Kündigung durch Krankheit ist nur sehr, sehr selten gültig, und zwar dann, wenn dem Unternehmen (u.a.) ein wirtschaftlicher Nachteil durch die häufige Abwesenheit des MA entstehen würde. Das ist hier ja nicht der Fall.

Was dem Chef also bleibt, wäre eine verhaltensbedingte Kündigung. Die setzt allerdings ein Fehlverhalten des Azubis voraus, sprich wiederholte, verspätete Abgabe der Atteste des Arztes etc. - und dieser Kündigung muss mindestens eine Abmahnung vorausgehen, da dem Azubi Gelegenheit gegeben werden muss, sein Verhalten zu verbessern.

(Was heißt muss - die Abmahnung ist nicht Pflicht, aber sie ist üblich. Wenn keine Abmahnung erfolgt, muss der Azubi in einem Gespräch aufs ein Fehlverhalten hingewiesen werden.)

Das bedeutet, dass der Azubi die Kündigung anfechten kann. Wenn ihr einen Betriebsrat habt, soll er sich an diesen wenden. Die haben meist bessere Chancen, das mit dem Chef zu klären, als wenn er dort alleine hingehen würde - kann er natürlich auch machen. Das Recht hat er auf seiner Seite.

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Vom Vertrag zurücktreten geht nicht einfach so. Vorher muss du dem Verkäufer die Chance auf Nacherfüllung / -Besserung geben; das ist gesetzlich so vorgegeben.

Also setz dich erst einmal mit dem Händler in Verbindung und bitte um eine Ersatzlieferung. Die Versandkosten muss er dann übernehmen, es sei denn, das Verschulden liegt bei der Spedition. Da kommt es darauf an, wie die Incoterms geregelt sind, sprich in wessen Verantwortung die Versendung fällt. Aber das kann dir der Händler genauer sagen.

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"Alles eingehalten" hast du ja offensichtlich nicht, wenn die erste Abmahnung schon kam.

Prinzipiell ist ein Azubi nur sehr schwer kündbar, dafür müssen wichtige Gründe vorliegen und bei verhaltensbedingten Kündigungen muss der Kündigung mindestens eine Abmahnung vorausgegangen sein. Ein Grund für eine Abmahnung wäre zum Beispiel die verspätete Vorlage eines Attests.

Was jedoch kein Kündigungsgrund ist, ist ein Fehlen durch Krankheit. Da sollte jeder auf die Barrikaden steigen, wenn dir aus dem Grund gekündigt wird. Wenn du seit der Abmahnung die gesetzten Fristen für das Attest eingehalten hast, müsste alles in Ordnung sein.

Ich vermute mal, dass der Chef wegen der gehäuften Krankheitstage mit dir reden will - ob alles in Ordnung ist, ob du vielleicht eine bestimmte Krankheit hast, die immer mal wieder auftritt usw.

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https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
Absatz 2, da steht's. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.

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Keine Zunahme nach Magersucht trotz normalisiertem Essverhalten?

Liebe Community,

ich bräuchte dringend einen Rat.Meine Tochter (15 Jahre) ist letzten Sommer an Magersucht erkrankt und hat sich innerhalb kürzester Zeit bei einer Größe von 1,59 cm von 49 kg auf 40 kg gehungert.
Sie hatte in ihrer schlimmsten Hungerphase gerade einmal 200 kcal zu sich genommen.Ich arbeite Vollzeit und meine Kinder sind in der Mensa angemeldet,deshalb bin ich immer davon ausgegangen,dass meine Tochter dort auch isst.Später habe ich von Mitschülerinnen erfahren,dass sie das Essen immer verschenkte oder erst gar nicht dort aufkreuzte.

Nun,zum Glück kam die Einsicht von ihr selbst und sie war bereit etwas zu ändern hat sich aber geweigert sich in Therapie zu begeben.
Mittlerweile ist sie auf einem guten Weg aus der Essstörung und isst um die 1700 kcal.Das Essen fällt ihr sichtlich leichter und auch spontane Snacks kann sie entspannt annehmen.
Das Problem ist aber,dass sie innerhalb von 9 Wochen allerhöchstens 200g (trotz Essanfälle bei denen es teilweise bis zu 3500 kcal ging) zugenommen hat.

Sie isst jeden Tag ziemlich ähnlich:
Frühstück: 2 Weetabix mit Sahne + 1 Scheibe Brot mit Käse
Pause: Belegtes Brötchen
Mittag: Was es in der Mensa gibt,z.B Nudeln mit Pilz-Rahmsoße (sie isst wirklich,bezeugt von Mitschülern und Lehrern)
Nachmittags:teilweise bis zu 5 Äpfeln
Abends: Da koche ich,meistens mit viel Gemüse und Eiweiß,aber auch mit reichlich Öl und Sahne
Vor dem Schlafengehen: Worauf sie gerade Lust hat,meistens ein Eis oder etwas anderes Süßes

Zwischendurch isst sich sehr viel Obst,manchmal 1kg Äpfel/Tag und kein Fleisch.

Woran könnte es liegen dass sie nicht zunimmt?

Vielen Dank,
Sabine

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Naja, grundsätzlich nimmt der Körper nur dann zu, wenn er mehr Kalorien am Tag zu sich nimmt, als er verbraucht. 1.700 kcal liegen glaube ich knapp unter dem Durchschnittswert, die ein Mensch am Tag zu sich nimmt (wenn mich gerade nicht alles täuscht, liegt der bei 2.000 kcal/Tag). Das reicht also nicht aus.

Sport wäre ebenfalls wichtig, durch die Muskelmasse nimmt sie gesund zu und außerdem wird der Appetit angeregt.

Was mich aber stutzig macht, ist die Tatsache, dass sie eine Therapie abgelehnt hat. So funktioniert das nicht. Magersucht ist eine Krankheit, die behandelt werden muss - durch Sitzungen und professionelle Hilfe. Mein erster Gedanke war auch, dass sie ihre Magersucht einfach zur Bulimie verlagert hat, das würde auch die plötzlichen Fressattacken erklären.

Aber ich kenne deine Tochter nicht, das ist hier der rein objektive Ansatz von dem, was du geschildert hast.

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