Wenn das Testament im Vorerben - Nacherben - Modus erstellt wird ergeben sich bei Pflegebedürftigkeit verschiedene Fragen. 1. Darf das Sozialamt quasi anordnen, dass das (eigentlich treuhänderisch zu verwahrende) Erbe aufgebraucht wird? 2. Was kann der Nacherbe tun, wenn das Erbe entgegen dem Willen des ursprünglichen Erblassers aufgebraucht / verschwendet / o. ä. wurde? 3. Wie muß der Vorerbe das Vermögen verwahren? (Auf einem seperaten Konto?, Mündelsicher?)
Und von der gestellten Frage unabhängig: Wenn ein Erbe einen Teil des Erbes weiterverschenkt (erlaubterweise), ist dies ein Modell, um Erbschaftssteuer zu sparen? (Beispiel: Ehegatte hat Freibetrag i. H. v. 500.000,- €, Erbe beträgt 2 Mio., und würde lt. Testament 1 Mio bekommen. Nun stimmt der Ehegatte, dass die 4 Kinder jeweils 400.000,- bekommen. Müsste dann jemand Steuer zahlen?