Antwort
Wichtig ist die Bade- und Bootsverordnung von München. Da steht genau drin, dass man nur bis kurz unterhalb der Thalkirchner Brücke fahren darf. Die weiterfahrt über die Flaucherwasserfälle ist für Bootsfahrer, sowie für Schwimmer unterhalb der Wasserfälle lebensgefährlich. http://www.muenchen.info/dir/recht/360/360_20030331.pdf