Hallo...

Also ich habe seit Jahren keinen Kontakt zu meiner Familie. Nun kam ein Schreiben von einem Anwalt das mein Vater 2017 Verstorben ist. Es geht um ein Erbe das mein Bruder 1, mein Bruder 2 und ich bekommen sollen.

Bruder 1 ist der Auftraggeber.

Nun nach langer Zeit und einigen Briefen kommt es endlich zur Auszahlung und in der Berechnung steht das Bruder 2 und ich die Anwaltskosten mittragen müssen. Diese Kosten wurden beim Erbe abgezogen.

Nun die Frage: Müssen Bruder 2 und ich diese Kosten mittragen, obwohl Bruder 1 das alles beauftragt hat,ohne unser Wissen?

Es wäre toll wenn ich eine Antwort bekomme und auch evtl. Gerichtsurteile.

Vielen Dank