Hallo Chris, zuerst dachte ich: ich bin doch nicht blöd, das hab ich doch gemacht, wenn ich mit exit zum TV wechsle. Hab dann aber nochmal geschaut (ist eine "superintuitive" Toshiba-Fernbedienung). AV gibt es da nicht. Hab dann "Input" gefunden und irgendwann/irgendwie/von irgendwem muss da wohl was verstellt worden sein. Auf jeden Fall ist mein Problem damit gelöst, vielen Dank :-)
Vor dem Bundesverfassungsgericht besteht Anwaltszwang, man kann sich da nicht selbst vertreten - ist auch nicht ratsam.
Vor dem Bundesverfassungsgericht besteht Anwaltszwang, man kann sich da nicht alleine vertreten - ist auch nicht ratsam.
Kombiniert mit deiner Frage bezügl. deiner zum 3. Mal trächtigen Hündin hört sich das für mich nicht grade toll an. Ich mag auch Leute nicht, die ernsthaften Züchtern (ich bin KEIN Züchter, halte aber seit 23 Jahren Hütehunde und wurde auch schon nur deshalb angegriffen) Vorwürfe machen, weil sie Rassehunde züchten, aber bei einem guten Zuchtverband, der dann auch dem VDH angeschlossen ist, bekommst du Schulungen und -wie schon geschrieben- der Zwingername muss entsprechend ausgewählt werden, damit es keine Verwechslungen geben kann. Für mich hört sich das, was du da machst nach "Feld-Wald-Weisenzucht" an und das wiederum muss wirklich nicht sein. Ich bezweifle auch, dass ein Tierarzt so einen Quatsch redet und wenn, dann würde ich ihn sofort wechseln. Ein Aussie ist ein anspruchsvoller Hund, der viel Beschäftigung braucht und dem es nicht reicht, wenn man einfach nur mit ihm spazieren geht, der möchte wirklich ARBEITEN. Obwohl ich für meinen Hund viel Zeit habe, würde ich mir keinen Aussie holen, weil ich ihm nicht gerecht werden könnte. Das sollte man bedenken, wenn man eine solche Rasse züchtet und wenn das der 3. Wurf dieser Hündin ist und bisher noch keine Zwingeranmeldung, Züchterschulung, ordentliche Tierarztkontrolle etc. stattgefunden hat, dann gehörst du ganz sicher zu den Leuten, von denen man auf gar keinen Fall einen Hund kaufen sollte, weil die dann auch nicht richtig sozialisiert sind, gesundheitliche Probleme haben und dann vielleicht wirklich im Tierheim landen. Aber das ist dir wahrscheinlich egal.
Dafür gibt es jede Menge Bücher. Ich kann dir auf jeden Fall empfehlen, mit dem Clicker zu arbeiten. Habe schon jahrelang Erfahrung mit Clickertraining, trotzdem habe ich mir vor kurzem eine DVD zu diesem Thema angeschafft, da sieht man viel genauer, wann man was tun soll. Empfehlen kann ich "Der Trick mit dem Klick" von Denis Nardelli. Meinem Hund kann ich ein Leckerchen auf die Nase legen und er wartet brav, bis ich "nimms" sage, bis er es hochwirft und auffängt. Es gibt wirklich wahnsinnig viel, was ein Hund lernen kann.
Verfahren gegen die ARGE laufen vor dem Sozialgericht und sind für den Antragsteller (für dich) kostenlos. Lediglich deine Rechtsanwaltskosten müsstest du bezahlen, dafür gibt es aber Prozesskostenhilfe. Wenn du zu einem Anwalt gehst -suche dir einen, der sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert hat - stellt der gleich mit Einreichung des Antrags auch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Wenn du also deiner ARGE vorab nochmal einen Brief schreibst und gleich darauf hinweist, dass du Klage erheben wirst, wenn dir das Geld nicht nachgezahlt wird, hast du vielleicht Glück und sie zahlen gleich nach. Allerdings hast du eine Frist, während der du gegen den Bescheid Einspruch einlegen kannst. Wenn die durch ist, ist der Bescheid rechtskräftig. Ich denke, dass du mittlerweile den 2. Bescheid erhalten hast, da die üblicherweise halbjährlich gültig sind und du dann schon wieder deine Belege einreichen musst. Also nimm am besten zuerst die Beratungshilfe in Anspruch bei einem guten Anwalt, nur der kann dir sagen, ob der Bescheid rechtskräftig ist oder ob sich da noch was machen läßt.
@Karry: sorry, aber das ist ja wohl eine absolut blöde Antwort!!! Einfach so eine Behauptung hinzuschmeißen zu so einem Thema finde ich sehr unverschämt. Da ist jemand, der sich große Sorgen um seinen Hund macht (was ich total nachempfinden kann) und dann liest man sowas. Wenn du wenigstens eine qualivizierte Begründung geliefert hättest, warum du davon ausgehst, dass es ein Tumor ist - aber die hast du wohl selbst nicht. Lass es doch einfach sein, auf Fragen zu antworten, von denen du keine Ahnung hast.
Am 13.11.08 ist meine allerliebste Hündin einfach während dem Spielen tot umgefallen. Sie war erst 6 Jahre u. 8 Monate alt, ich konnte mich nicht darauf vorbereiten, ich (und meine Kinder) war völlig geschockt. Trotzdem habe ich gespürt, dass ich sofort einen anderen Hund brauche, damit ich von dem schrecklichen Ereignis abgelenkt werde. 2 Tage nach dem Tod des Hundes haben wir einen Welpen geholt. Ich habe bewußt eine andere Hütehundrasse gewählt, die ich schon gut kannte, die aber nicht mit der des verstorbenen Hundes vergleichbar ist. Der neue Hund sollte nicht mit dem anderen konkurrieren müssen. Ich wußte genau, was ich von der Rasse zu erwarten hatte und ich wußte auch, dass die tiefe Liebe zu meinem gerade verstorbenen Hund auch nicht im Moment der Anschaffung vorhanden war sondern langsam gewachsen ist, dass es ca. 2 Jahre gedauert hatte, bis ein wirklich tiefes Gefühl der Liebe zum dann erwachsenen Hund entstand. Obwohl sich in mir und meinen Kindern zunächst alles gegen diesen Welpen gewehrt hat, weil wir den anderen Hund einfach zurück haben wollten, mussten wir uns mit ihm auseinander setzen, mit ihm beschäftigen und die Ablenkung tat gut. Mittlerweile ist er 2 Jahre alt und die Liebe ist gewachsen (sogar bei meiner jüngsten Tochter, die es sehr schwer damit gehabt hat). Er ist nicht vergleichbar mit dem verstorbenen Hund, er darf er selbst sein und an meine beste Hündin kann ich mittlerweile mit Liebe und Dankbarkeit für die Zeit denken, die wir mit ihr hatten. (Auch wenn der Schmerz sicher nie ganz weggehen wird). Ich kann die schnelle Anschaffung eines neuen Hundes nur uneingeschränkt empfehlen!!!
Selbstverständlich kannst du, auch wenn du kein Sorgerecht hast, beim Familiengericht Anträge stellen, die dann vom Richter entschieden werden. Mit Sicherheit wird der Richter das Jugendamt dazu hören und evtl. mit deiner Tochter reden. Wenn du kein Recht hättest, Anträge zu stellen, könntest du ja auch nicht eine Änderung im Sorgerecht beantragen, nur weil der andere Elternteil das Sorgerecht bereits hat. Bei jedem Amtsgericht gibt es eine Stelle für kostenlose Rechtsberatung, da kannst du hin gehen und sagen, was du beantragen möchtest, der Beamte bringt das dann in eine rechtlich einwandfreie Form und du kannst es auf der Familienabteilung abgeben. Beim Familiengericht gibt es keine Verpflichtung für einen Anwalt, allerdings kann man einen Beratungsschein bekommen, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt (und das ist grade bei Familienverfahren häufig der Fall). Die vom Familiengericht sind üblicherweise nette Leute, die sehr verständnisvoll sind, ich wünsch dir also viel Erfolg. P.S. Ich bin selbst Angestellte beim Amtsgericht.
Woher hast du denn den Hund? Nach dem Bild dürfte er relativ groß sein, daher scheiden Tibet Terrier, Bearded Collie etc. aus. Die Mischung Briard/Riesenschnauzer passt sehr gut, es könnte aber auch wirklich ein reinrassiger Briard sein. Wie sind denn seine (oder ihre?) Charaktereigenschaften? Ist der Hund ängstlich, irritiert, wenn etwas Neues passiert, das er noch nicht kennt? Wie lang ist seine Rute und wie lang sind die Haare? Ich hatte 20 Jahre lang Briards und dieses Bild sieht sehr nach Briard aus.