Hallo liebe Experten,

habe die Aktualisierung einer Richtlinie eines Landesinnenministers zu beanstanden und möchte mich direkt an den Ministerpräsidenten persönlich wenden.

Dazu werde ich eine Kopie des bisherigen Schriftverkehrs mit einer Behörde zur Kenntnisnahme in der Anlage beifügen. Allerdings hab ich in dem Schreiben an den Ministerpräsidenten die wichtigsten widersprüchlichen Aussagen des Leiters der besagten Behörde aufgeführt , weil es einfach dazu gehört, um den Sachverhalt und den Sinn der Beschwerde zu verstehen.

Mittlerweile würde der Ministerpräsident 9 Seiten Text zu lesen haben und ich bin nicht sicher, ob das nicht doch des Guten zuviel sein könnte ?

Weise ich aber nur kurz auf widersprüchliche Aussagen im Schriftverkehr hin, ohne sie zu benennen und ohne zu erklären, warum sie widersprüchlich sind, müsste der Ministerpräsident den gesamten Schriftverkehr (ca. 30 Seiten) durchlesen und sich damit eingehend auseinandersetzen, um zu verstehen.

Insofern gehe ich davon aus, dass es ihm lieber sein könnte, das Wichtigste in dem Anschreiben zusammengefasst auf 9 Seiten zu lesen. Sehe ich das richtig?

Dann wäre mir noch wichtig zu wissen, wie die Anrede in dem Schreiben an den Ministerpräsidenten gestaltet sein sollte
A) Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Mustermann..... oder B) : Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrter Herr Mustermann.... und ob man sie handschriftlich schreiben soll ?

Welchen Schlusssatz sollte man wählen? Darf man um Unterstützung des Ministerpräsidenten bitten , oder sollte man ihn nur bitten, zu befürworten, was man vorhat .... ......oder sollte man drum bitten ,dass er ein Machtwort spricht und wie drückt man das am besten aus ? Sollte man überhaupt „ bitten“ oder dürfte man sogar „darauf vertrauen“, dass er dies und das so uns so......er ...?

Viele Fragen, auf die mir hier hoffentlich jemand eine Antwort geben kann. Vorab schon mal danke

Liebe Grüße

Ina Peter