Hallo,

Haben Richter da irgendwelche Pflichten oder Fristen?

Ich frag für eine Freundin. Also es gab eine Sorgerechtsverhandlung mit dem Beschluss das das alleinige Sorgerecht dem Vater übertragen wurde. Da es keine Einigung nach fast 2 Jahren Verhandlung gab. Und die Mutter das Gefühl hatte das der Richter ihre Argumente gar nicht hörte und sie daher einer komplette Übertragung auf den Vater nicht zustimmen wollte, sondern mit Rücksprache mit ihrem Anwalt sie leben einen Beschluss des Richters wollte um dagegen in höhere Instanz (anderer Richter) vorgehen zu können.

Nun hat sie aber das Problem das das logischerweise erst geht wenn sie den Beschluss schriftlich bekommt. Aber er kommt nicht bei der Verhandlung hieß es ca 4 Wochen. Jetzt sind schon fast 9 Wochen rum, sie hat sogar schon bei Gericht angerufen aber worde da nur abgefertigt der Beschluss ist noch nicht fertig er liegt noch zur Bearbeitung beim Richter und er würde ihn fertig machen wenn er ihn fertig macht, wann das sein wird, wisse sie nicht.

Deswegen meine Frage ist das rechtens? Kann der Richter sich jetzt so lange Zeit lasse wie er möchte und solange kann sie nichts unternehmen um selbst das alleinige Sorgerecht zu bekommen?

Danke für eure Antworten im Vorfeld