Servus ich wurde letztens polizeilich Stillgelegt und musste einige Mängel beheben. Diese habe ich behoben und vom Tüv bestätigen lassen. Nun darf ich die Tage meine Zulassungsbescheinigung und mein Kennzeichen von der Zulassungsstelle abholen.

Deshalb stellt sich mir die Frage, ob ich zum abholen eine evb-nummer brauche und ob es eine andere evb-nummer ist als bei der erst zulassung. Ich bin weiterhin bei der selben Versicherung wie zuvor angemeldet.

Liebe Grüße

Markus