Sofern du es im Online-Shop gekauft hast, hast du ein uneingeschränktes Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Ausserdem gilt eine mangelhafte Bedienungsanleitung sowieso als Mangel. Somit hast du auch im regulären Einzelhandel das Recht auf Nachbesserung. Da jedoch eine Bedienungsanleitung so ist, wie sie ist, wird dir der Händler das Gerät ohne Probleme zurück nehmen müssen.

Kauf dir lieber ein Markengerät. Bei dem Noname wirst du Probleme mit Updates haben. Bei Markengeräte wie TomTom oder Navigon nicht.

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Mach nichts, wovor du Angst hast. Versuche erstmal konstant zu trainieren, im Lauf der Zeit wirst du besser und kannst dich an größere Herausforderungen wagen.

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Ausgleichssport! 2 mal in der Woche ist natürlich zu wenig, das sich Muskeln an die neue Belastung anpassen. Es fehlt der kontinuierliche Trainingsreiz.

Versuche, zwischen den Spielen eine andere Sportart zu wählen, die deinen gesamten Bewegungsapparat fordert, z.B. Schwimmen. Auch die Kombination von Schwimmen und Laufen ist sinnvoll.

Du bist zwar erst 11, aber guck mal das du dir im Sportladen Creatin besorgst. Davon nimmst vor und nach dem Sport 1 bis 2 Teelöffel, aufgelöst in warmen Wasser, Tee o.ä. Creatin unterstützt deine Muskeln beim Aufbau von Masse und verkürzt die Regenerationszeit, heisst der Muskelkater fällt milder aus und verschwindet schneller.

Creatin solltest du allerdings nur nehmen, wenn du dich tatsächlich sportlich betätigst, da es sonst zur Fettbildung führt. Und keine Sorge, Creatin ist kein Dopingmittel oder so. Creatin ist ein natürlicher Stoff, der vor allem in Fisch und Fleisch enthalten ist.

Als Marathonläufer kann ich dir aus eigener Erfahrung aus meinem Lauftraining positiv über Creatin berichten.

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Moralisch ist das natürlich nicht in Ordnung. Rechtlich sehe ich da allerdings keine Bedenken, was dein Mitbewerber da macht. Das nennt man Wettbewerb. Fraglich würde ich es halten, wenn dein Mittbewerber durch unseriös günstige Angebote auftritt.

Vielleicht solltest du intensiv Werbung machen und dein Geschäftskonzept so originell gestalten, das dein Angebot für die Kunden attraktiv macht.

Kunden, die dir das berichten, solltest du besonders an dich binden, z.B. durch Rabatte oder andere interessante Angebote.

Wichtig ist, das du dich soweit etablierst, solange dein Mitbewerber noch nicht eröffnet hat.

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Gib im Firefox mal in der Adresszeile about:config ein und suche dann die Zeile "browser.sessionstore.interval" - Dort erhöhst du den Wert auf z.B. 600.000

Hatte das Problem auch mal, durch die Einstellung wurde es etwas besser. Allerdings lag es an meinem altersschwachen PC. Hab jetzt nen aktuellen Rechner, nun läufts einwandfrei.

Welche Konfiguration hat dein Rechner?

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Hinweis an Ebay!

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Ich würde Beschwerde einreichen gegen diese Mitarbeiterin, das ist eine böse Unterstellung. Denn wenn du wirklich geklaut hättest, hätte sie das ja einwandfrei sehen müssen und hätte dich nicht einfach wieder gehen lassen, sondern die Polizei rufen müssen. Im Nachhinein das zur Anzeige zu bringen wird schwierig, da hier keine Beweismöglichkeit mehr gegeben ist und deine Personalien ebenfalls nicht bekannt sind. Nicht entdeckte Diebstähle werden selten zur Anzeige gebracht, sondern einfach "abgeschrieben" und somit aus dem System des Geschäftes gebucht. Fertig.

Übrigens: Durchsuchungsrecht hat ausschließlich die Polizei!

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Das du nicht in der BS warst werden die vermutlich von selbst mitbekommen haben. Und vermutlich auch den Betrieb informiert haben.

Grundsätzlich gilt: Bei Erkrankung VOR dem Unterricht die Schule informieren sowie den Arbeitgeber. Dann bist du auf der sicheren Seite und ersparst dir Ärger.

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Ich würde mal auf Teilschuld 50:50 vermuten.

Fakt ist: Der Radfahrer hatte Vorfahrt, da er sich auf der sog. vorfahrtberechtigten Fahrbahn befand und du trotz deiner Vorsicht eine fahrlässige Körperverletzung begangen hast.

Allerdings gilt auch, das jeder Verkehrsteilnehmer im Stande sein muss, rechtzeitig sein Fahrzeug zum Stillstand verzögern zu können. Zudem hat er seine geistige Abwesenheit zugegeben.

Ich würde darauf verzichten, seine HP in Anspruch zu nehmen, wenn er bereit ist, keine Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten. Dann seid ihr beide mit einem blauen Auge davon gekommen und habt keinen Rechtstreit an der Backe.

Mein Tipp: Einigt euch aussergerichtlich. Ein Streit vor Gericht wäre vermutlich für beide Seiten angesichts der geringen Schäden unverhältnismäßig belastend.

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Ja, kannst du! Diese werden ja schließlich weiter aktualisiert.

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Antwort 2. Als Endkunde stellst du deine Gewährleistungsansprüche erstmal an den Händler. Dieser wird sich bei einem ggf. entstanden Schaden wiederum an den Lieferanten/Hersteller wenden.

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Heisst, das sie kein Interesse an dir hat. Sonst hätte sie dich das selbe gefragt.

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Du kannst dich anhand dieser Tabelle orientieren bzw. die Baufixfarbe einschätzen, sofern diese nach DIN EN 13300 gefertigt wurde:

http://www.beeck.de/aktuell/test/DIN13300_Oe.pdf

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