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Nun ich hab grad das selbe problem, du kannst beide verklagen, laut dem strafrechtsgesetz "recht am eigenen bild" parafraf 22 und 23 ist das verbreiten von urheberrechtlich geschützten bildern ( urheberrecht hast du ) verboten und das rumzeigen an sich also "öffentlich zur schau stellen" ist genauso schlimm wie das verbreiten also verklag sie, du kannst es auch erst in 10 jahren machen solange du beweise hast das die so eine scheiiße durchgezogen haben