Es kommt darauf an was du mit "Schreiben" meinst. Grundsätzlich ist keine form vorgeschrieben, ausnahmsweise aber doch. zB müssen Kündigungen schriftlich (also mit handschriftlicher Unterschrift) sein, wenn man ein Grundstück kauft, muss es sogar notariell beurkundet sein.

Ob eine Unterschrift nötig ist, hängt also davon ab was mit dem Schreiben bezweckt wird.

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anrufen und sagen dass du dich geehrt fühlst, aber den termin nicht einhalten kannst. dann schlägst du einen ersatztermin vor

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frag dich zuerst selbst warum du eigentlich da hin willst. sei dabei ehrlich, egal wie plump es am anfang klingen mag.

das wäre zum beispiel: ich will einen ausbildungsplatz bekommen.

dann versuchst du tiefer zu gehen. warum ist ausbildung wichtig, was bedeutet es für dich als person.

das wäre dann: du hast großes interesse in diesem fachbereich und willst dir neue fertigkeiten aneignen und leistung zeigen

und schließlich warum ausgerechnet dieses unternehmen: du hast dich über dieses unternehmen informiert und findest seine spezialisierung interessant und du denkst, dass der erfolg des unternehmens durch die optimal ausgebildeten profis zustandegekommen ist. und deshalb würdest du gerne von ihnen lernen und ein teil davon sein.

und das sagst du beim vorstellungsgespräch

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https://www.123recht.net/7-x-Porto-bei-7-Artikel,-nur-in-1-Paket-versendet-__f326957.html

ganz interessant

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es ist möglich Widerspruch einzulegen oder Klage zu erheben. Das würde dir allerdiings wenig nützen, da du mit Wirkung der Kündigung deinen Anspruch auf Geldzahlungen verloren hast. Du musst das Geld also zurückzahlen.

Dir bleibt die Möglichkeit einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen oder in des Dispokredit zu gehen.

Ansonsten kannst du nur abwarten bis die Polizei das Geld einklagt.

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http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Konkrete-Normenkontrolle/konkrete-normenkontrolle_node.html

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Unterlassene Hilfeleistung unter Ignoration der Ersthelferverantwortung als Unternehmensinhaberin .... usw. Welches Strafmaß kann in Bayern gefordert werden?

Ich bin ein Kfz - Mechatronikergeselle der seit 3 Jahren in einem Betrieb arbeitet und vor 5 Tagen einen privaten Zwischenfall hatte der mich emotional destabilisierte und etwas an konzentrations - organisations - reaktionsfähigket gekostet hat. Heute sehe ich, gegen Arbeitsende, meinen Kfz - Meister(60) vor einem Kunden zu Boden gehen und einen Kollegen in das Büro rennen. Als ich zum Verletzten komme hat dieser sich bereits aufgerichtet und hält sich mit dem Rücken zu mir stehend den rechten Oberkopf mit gleicher Hand. Als er sich umdreht fährt ein Schreck durch mein Körper, er blutet und schleppt sich zu einem Satz Reifen auf den er sich setzt, nachdem ich es energisch verlangte. Der Kollege kommt zurück und gemeinsam lassen wir den Verletzten in Aufsicht des Dritten zurück um in 3 Minuten das Kundenauto zu übergeben. Wieder beim Veletzten fragte ich diesen einige Sachen um anhand seiner Aussprache und der evtl. einseitig geweiteten Pupille reagieren zu können, sollte dieser nun kollabieren. Ich weiß auch nicht ob und welche Medikamente der Verletzte einnimmt. Der Dritte kommt dazu und der Verletzte schickt meinen Kollegen, um den Geschäftsführer zu bitten sein Auto für eine Endabnhame des Kundenautos zu entfernen. Ich schalte alle Maschienen ab und gehe zum Verletzten, der mich nach einigen Minuten mit einer etwas deutlicherer Bitte zum Geschäftsführer schickt, die ich jedoch an die jr.chefin richten muss, da der Geschäftsführer lachend telefoniert. Das Kundenauto ist weg, das Auto des Geschäftsführers steht draußen und die Inhaberin, die auch die Ersthelferin ist geht an allen vorbei um sich einige Schritte später umzudrehen und den Meister zu fragen was er denn gemacht habe und das so eine rote Strähne in seinem Haar doch recht fesch sei! Zu diesem Zeitpunkt wurde mir klar das es noch keine Untersuchung des Verletzten durch die Ersthelferin gegeben hat, ich fälschlicherweise auf den Krankenwagen oder Arzt warte, da ein Anruf nie abgegeben wurde und als ich langsam wieder aus dem Schock komme merke ich das ich mittlerweile der einzige mit dem Verletzten bin. Entfernt kann ich noch den Dritten mit seinem Kumpel reden hören der noch kam. Ich rufe den Dritten zu mir und sage dem Verletzeten ich rufe jetzt was her Arzt, Taxi, was auch immer, auf Unternehmenskosten. Als ich im Büro ankomme ist dieses verlassen. Die Reinigungskraft bestätigt mir was ich schon befürchte, wärend die Inhaberin zum shoppen fährt, macht ihr Ehemann der Geschäftsführer Feierabend und deren Tochter die jr.chefin ist ohne bemerkt zu werden verschwunden. Als ich wieder denken kann sind alle weg. Ein weiterer Schock hatte mich erwischt der mir die Luft nahm und ich erst ca. 2 Std später wieder in der Lage war klar und rational zu denken. Welche Strafgesetzte wurden gebrochen? Welches Strafmaß kann in Bayern verhängt werden?

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Fragen vorab:

Wurde inzwischen ein Rettungswagen gerufen?

In welcher Verfassung befand sich der Verletzte nachdem er sich auf die reifen gesetzt hatte?

Möchtest du wissen welche Gesetze du evtl. gebrochen hast oder die Ersthelferin?

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https://de.wikipedia.org/wiki/Terminus

Es geht also um Begriffe, die in einer Fachsprache eine genau definierte Bedeutung haben.

In der Rechtswissenschaft sind das:

Angeklagter, verurteilt, Verteidiger, Mandantin, Haftbefehl und Richter. beim Paragraph bin ich mir nicht sicher, er wird zwar oft bei Gesetzen genannt aber ist nicht wirklich ein Begriff mit rechtlicher Bedeutung sondern nur eine Bezeichnung für einen Teil eines Textes.

In der Medizin:

Diagnostizierte.

Zum Protokoll kann ich nichts sagen.

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Es ist keine Erregung öffentlichen Ärgernisses. Allerdings nicht, weil Rechtfertigungsgründe bestehen, sondern weil ganz einfach der Vorsatz fehlt. Das Medikament wird verwendet um dem Betroffenen zu helfen und gerade nicht um die Öffentlichkeit zu ärgern.

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Der Verkäufer hat einen Anspruch auch Rückgabe der Sache gem. § 812 BGB. Auch ist dein Kumpel verpflichtet, dem Verkäufer die falsche Zusendung anzuzeigen. Dies folgt aus § 241 Abs. 2 BGB, der beide Vertragsparteien zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.

Soweit zur rechtlichen Beurteilung. Faktisch wird der Verkäufer diese Ansprüche nur geltend machen, wenn er weiß, dass er die Ware falsch versandt hat. Wenn er sich meldet, kann man die Ware immer noch zurückschicken. Es würde sich aus seiner Sicht nicht lohnen, dafür sofort vor Gericht zu ziehen.

PS: Natürlich trägt der Verkäufer die Versandkosten.

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Unter Umständen.

http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-beziehung-kaputt-geschenke-bitte-zurueck/9896114.html

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Welchen Grund bringen deine Eltern denn vor? Wenn sie denken, du wärst speziell auf dieser Schule einer Gefahr ausgesetzt, kann das schon rechtmäßig sein. Wenn sie dich allerdings auf keine Schule mehr lassen, verstößt das gegen Pflichten aus dem Familienrecht. In dem Fall ist das Jugendamt tatsächlich die beste Adresse.

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Du wirst es wahrscheinlich zurückzahlen müssen. Es gibt zwar einen Rechtsgrund für die Zahlung, nämlich einen Schenkungsvertrag, jedoch wirst du diesen nicht beweisen können. Es kommt im Zweifel natürlich darauf an ob der Richter dich oder ihn für glaubwürdiger hält.

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Deine Chancen stehen eher schlecht. Zalando wird gar nichts sagen. und für eine Anzeige oder zivilrechtliche Ansprüche fehlen dir leider die Beweise.

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