der Aufzug war kaputt, deshalb hat ein Mieter im Haus den Aufzugstechniker beauftragen.

das Problem war externe Störung und nicht technisches Problem.

deshelb hat der Techniker eine Rechnung an die Hausverwaltung geschrieben.

und die Hausverwaltung hat aus Versehen den Betrag aus der Rechnung überwiesen.
wen kann die Hausverwaltung dazu auffordern? den Techniker oder den Mieter( Auftraggeber) ?