Hallo.

Vielleicht "Santiano"....:

https://www.youtube.com/watch?v=w3PFqqH15Po

...klingt auf alle Fälle nicht schlecht.

LG

Horst

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Könnte ein Bot sein von irgendeiner Nation...

Und eine Antwort wirst Du aller Wahrscheinlichkeit auch nicht bekommen.

LG

Horst


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Hallo.

Darf man fragen wie es Dir geht, und wie "es" gelaufen ist?

LG

Horst

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Hallo.

"Knirsch, knack, wie als würden Knochen zerbersten....Blut spritzt....."

Das ist längst Vergangenheit! Heutzutage ist die "sanfte" Extraktion angesagt.

Der Zaharzt übt heute nichtmehr soviel Kraft auf den Zahn aus das er bricht - Er lässt dem Zahn Zeit sich aus seiner Klammer dem Kiefer zu befreien.Diese Methode ist auch schonender für den Kieferknochen. Das hat vor allem den Vorteil das die entstandene Wunde schneller und sauberer verheilt. Auch verbleiben keine Wurzelfragmente im Kiefer welche nur mit Mühe entfernt werden können.

Fazit:

Mach´ Dir keinen Kopf! Das Schlimmste, das aller Schlimmste ist der Weg zum Zahnarzt - Der Rest ist "Kokoloris".

LG

Horst

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Gesucht und gefunden, hoffe ich mal....

Danke an: "Michi123" im Thread:

https://www.gutefrage.net/frage/hilfreichste-antwort-geht-nicht

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Hallo.

Kraft gleich Gegekraft! (-nur dann ist ein Gleichgewicht möglich).

LG

Horst

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Hallo.

Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 60Km/h dürfen auf der AU fahren.

Warum nimmst Du nicht diesen allgemeingültigen Wert als Referenz?

LG

Horst

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Ist Wahr- oder Vorhersagen nicht an und für sich in sich unlogisch? Beispiel:

Wir setzen voraus:

Wahrsagen funktioniert. Auf den Tag, die Stunde, die Minute und Sekunde genau. Wir nehmen diese Tatsache an und hinterfragen sie als Basis für die folgende Frage oder These nicht.

Die These:

Man lässt sich nun die Zukunft vorhersagen und hat nur diese Fragestellung: "Wann genau werde ich wie sterben?"

Die Antwort vom Wahrsager bzw. der Wahrsagerin lautet (Beispiel):

"Am 24.09.2023 um 15:30 Uhr und 23 Sekunden auf der A44 durch einen Unfall mit dem Auto!"

Jetzt die These, Frage, Unlogik:

Wenn ich weiß, wann ich wodurch sterben werde: Werde ich doch tunlichst die Tatsache vermeiden, mich an dem Tag auf die A44 mit dem Auto zu begeben. Ergo ist im Moment der Vorhersage die Vorhersage schon falsch. Oder?

Ja, aber...

"Dann stirbst Du halt eine Minute später an einem Herzinfarkt!" - könnte man kontern. Sicher, aber dann ist ja die Aussage des Wahrsagers automatisch NICHT mehr richtig - und wie nehmen ja an, dass er die absolute Gabe der Vorausschau beherrscht.

Und was, wenn es eine Krankheit ist?

Nun, theoretisch könnte man ja auch krank werden oder sein, der Wahrsager sagt: "Sie sterben in genau 10 Jahren, 3 Monaten, 4 Stunden, 45 Minuten und 10 Sekunden an den Folgen einer Krebserkrankung!". Das kann ich ja mehr oder minder NICHT aktiv wirklich beeinflussen - wenn ich Krebs bekomme: Bekomme ich ihn. Da nützt es nichts, die "Autobahn" zu meiden. ABER: Die Vorhersage kann mich ja so gewaltig niederschmettern, dass ich mich 10 Minuten nach der Vorhersage umbringe. Also auch dann: Stimmt es nicht.

Als Fazit:

Ist die Tatsache, dass man seine Zukunft kennen könnte nicht schon alleine Anlass genug dafür, dass diese Zukunft in der vorhergesagten Form niemals eintreten wird?

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Es funktioniert nicht

Hallo.

Zitat:

"

Die Antwort vom Wahrsager bzw. der Wahrsagerin lautet (Beispiel):

"Am 24.09.2023 um 15:30 Uhr und 23 Sekunden auf der A44 durch einen Unfall mit dem Auto!" "

ZE.

Jetzt da ich weiß wann ich sterben werde, komm ich damit nicht klar und springe von der Brücke. <--- Und schon haben wir die These ad absurdum geführt...

Fazit:

Es kann nicht funktionieren!

LG

Horst


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Hallo.

---Ich habe ein Auto mit  20 Liter Benzien drinn. Wie weit komme ich maximal??---

Reichlich wenig Info, gelle?

Erzähle uns doch mal welche Cam Du hast, wie groß der Speicher wirklich ist (32MB kommt mir so vor als ob du dich vertippt hast), und in welcher Auflösung und Farbtiefe du fotogrfieren/filmen möchtest.

Vielleicht kann man Dir dann etwas spezifischere Angaben liefern.

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Kann meine Aussage als Falschaussage verurteilt werden?

Hallo, zuerst möchte ich erwähnen, dass ich keinerlei Erfahrung mit gerichtlichen oder generell Strafsachen je etwas zutun hatte und kenne mich daher wirklich überhaupt nicht aus.

Es geht um folgendes... Mein Freund und ich haben bis Ende letzten Jahres in einer Wohnung gewohnt wo die Vermieter mit im Haus gelebt haben. Sie waren alt und vor allem der Mann ist kaum noch aus dem Haus gekommen. Irgendwann hat er mal meinen Freund gebeten Geld (im vierstelligen Bereich) für ihn abzuheben und hat ihm Bankkarte mit PIN mitgegeben. Wir kamen immer gut mit denen zurecht, also haben wir uns nichts dabei gedacht. Insgesamt haben wir für ihn um die 5000 abgehoben. Als wir ausgezogen sind (wir wurden gekündigt, weil wir einen Hund wollten, aber es ist alles freundlich verlaufen) bekam mein Freund plötzlich Post, dass gegen ihn eine Strafsache wegen Debitkartenbetrugs (oder so ähnlich) läuft, da er angeblich dieses Geld ohne Wissen der Vermieter "gestohlen" hat. Er hat natürlich sofort bei dem zuständigen POK angerufen, der meinte aber direkt " wir haben Bilder (Kameraaufnahmen aus der Bank) sie brauchen es gar nicht abzustreiten, sie können sich warm anziehen." so, da aber mein Freund vom Amt abhängig ist, hat er natürlich kein Geld für einen Anwalt und ein Antrag auf Pflichtverteidigung wurde abgewiesen, es hieß die Strafsache ist nicht so schwer. Ich bin auch auf einer Aufnahme aus der Bank drauf und will für meinen Freund natürlich aussagen. Jetzt hab ich aber die Sorge, dass mein Freund (21 J.) und ich (19 J.) noch jung sind und meistens älteren wie unseren Vermietern (sind Ende 70) mehr Glaubhaftigkeit zugesprochen wird. Die Frau hat meinen Freund angeklagt, da sie ja auch von der "Vereinbarung" meines Freundes und ihres Mannes nichts wusste, der Mann wollte dass es unter uns bleibt. Jetzt ist morgen die Verhandlung und natürlich haben wir beide schon etwas Angst. Man könnte mir ja unterstellen, dass ich nur für meinen Freund aussage, um ihm einfach zu helfen, weil er ja mein Freund ist.

Hoffe es hat sich wirklich jemand die Zeit genommen und auch wirklich alles gelesen :D Mach mir halt große Sorgen, da ich sowas einfach noch nie miterlebt habe und auch eigentlich überhaupt nicht vor Leuten reden kann und befürchte dass meine Nervosität (weine auch manchmal vor Aufregung) als Angst dass ich "auffliege" verstanden wird... und im Endeffekt würde mich ja auch eine Strafe erwarten, wenn meine Aussage als Falsch geurteilt wird.

achja, die Verhandlung ist wie der Richter meinte "öffentlich". Mein Freund meinte, dass heißt ich wäre von Anfang an dabei und wir würden nicht getrennt vernommen werden. Stimmt das? wäre super ein paar Antworten zu bekommen :)

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Die Verhandlung wurde jetzt bis in zwei Wochen verschoben.Bis dahin versuchen wir das Geld für einen Anwalt aufzutreiben, wie gesagt, beim Gericht wurde es uns abgelehnt. Wenn ich als Zeugin geladen bin und evtl auch der Beihilfe beschuldigt werde, ich aber nicht aussagen will, lässt das uns nicht in einem schlechten Licht da stehen? Weil wir ja sagen wir waren es nicht, aber ich mich vor Gericht nicht äußern will, könnte der Staatsanwalt/ der Richter daraus schließen, dass wir es wirklich waren und uns nur nicht selbst belasten wollen... oder nicht?

Hallo.

Jetzt sage ich es nochmal:

Kommt es zu einer mündlichen Hauptverhandlung, steht dem Angeklagten ein Anwalt zu, Punkt. Da gibt es kein "wenn und aber".

Zweitens:

Dein Freund und Du - seit Ihr verheiratet, oder steht Ihr in einem Verwandschafftsverhälltnis zueinander (unbeschadet anderer rechtlicher Konsequenzen welche hierraus entstehen könnten), dann kannst Du die Aussage verweigern (Zeugnisverweigerungsrecht):

http://de.wikipedia.org/wiki/Zeugnisverweigerungsrecht

Ansonsten müßt du wahrheitsgemäß aussagen, es sei denn, Du würdest dich selbst einer Straftat mit deiner Aussagen bezichtigen- in diesem Fall hast du das Recht eine Aussage zu verweigern.

Dein Freund hingegen als Angeklagter darf lügen das sich die Balken biegen.

Wird allerdings vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht, spricht dies Bände. Auch wenn Vermutungen in diesem Fall für den Richter nicht relevant sein dürfen, werden diese in die Urteilsfindung mit einfließen auf Grund menschlicher Überlegungen.

LG

Horst

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Hallo.

Mach mal nen Punkt......<--dann liest es sich leichter.

Verschlafen solltest Du nicht wieder, hege ich den Verdacht.

Wie Du es machen sollst...ist doch klar:

Alles mir Ruhe und Bedacht.

Lernen lernen lernen....und nochmal lernen.

LG

Horst

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Hallo.

Natürlich kann Dein Opa einen Wagen anmieten, sofern Er einen Perso und einen entsprechenden FS hat.

Du selbst darfst ihn aber nur dann lenken wenn:

Ein zweiter Fahrer im Mietvertrag angegeben ist, DU derjenige bist und der Vermieter damit einverstanden ist.

Anderenfalls kann sich Dein Opa sogar strafbar machen wegen "Vertragsbruches".

Die Versicherung wird sich im Falle eines Schadens quer stellen und gegebenenfalls sich an den Mieter wenden.

LG

Horst

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Kann meine Aussage als Falschaussage verurteilt werden?

Hallo, zuerst möchte ich erwähnen, dass ich keinerlei Erfahrung mit gerichtlichen oder generell Strafsachen je etwas zutun hatte und kenne mich daher wirklich überhaupt nicht aus.

Es geht um folgendes... Mein Freund und ich haben bis Ende letzten Jahres in einer Wohnung gewohnt wo die Vermieter mit im Haus gelebt haben. Sie waren alt und vor allem der Mann ist kaum noch aus dem Haus gekommen. Irgendwann hat er mal meinen Freund gebeten Geld (im vierstelligen Bereich) für ihn abzuheben und hat ihm Bankkarte mit PIN mitgegeben. Wir kamen immer gut mit denen zurecht, also haben wir uns nichts dabei gedacht. Insgesamt haben wir für ihn um die 5000 abgehoben. Als wir ausgezogen sind (wir wurden gekündigt, weil wir einen Hund wollten, aber es ist alles freundlich verlaufen) bekam mein Freund plötzlich Post, dass gegen ihn eine Strafsache wegen Debitkartenbetrugs (oder so ähnlich) läuft, da er angeblich dieses Geld ohne Wissen der Vermieter "gestohlen" hat. Er hat natürlich sofort bei dem zuständigen POK angerufen, der meinte aber direkt " wir haben Bilder (Kameraaufnahmen aus der Bank) sie brauchen es gar nicht abzustreiten, sie können sich warm anziehen." so, da aber mein Freund vom Amt abhängig ist, hat er natürlich kein Geld für einen Anwalt und ein Antrag auf Pflichtverteidigung wurde abgewiesen, es hieß die Strafsache ist nicht so schwer. Ich bin auch auf einer Aufnahme aus der Bank drauf und will für meinen Freund natürlich aussagen. Jetzt hab ich aber die Sorge, dass mein Freund (21 J.) und ich (19 J.) noch jung sind und meistens älteren wie unseren Vermietern (sind Ende 70) mehr Glaubhaftigkeit zugesprochen wird. Die Frau hat meinen Freund angeklagt, da sie ja auch von der "Vereinbarung" meines Freundes und ihres Mannes nichts wusste, der Mann wollte dass es unter uns bleibt. Jetzt ist morgen die Verhandlung und natürlich haben wir beide schon etwas Angst. Man könnte mir ja unterstellen, dass ich nur für meinen Freund aussage, um ihm einfach zu helfen, weil er ja mein Freund ist.

Hoffe es hat sich wirklich jemand die Zeit genommen und auch wirklich alles gelesen :D Mach mir halt große Sorgen, da ich sowas einfach noch nie miterlebt habe und auch eigentlich überhaupt nicht vor Leuten reden kann und befürchte dass meine Nervosität (weine auch manchmal vor Aufregung) als Angst dass ich "auffliege" verstanden wird... und im Endeffekt würde mich ja auch eine Strafe erwarten, wenn meine Aussage als Falsch geurteilt wird.

achja, die Verhandlung ist wie der Richter meinte "öffentlich". Mein Freund meinte, dass heißt ich wäre von Anfang an dabei und wir würden nicht getrennt vernommen werden. Stimmt das? wäre super ein paar Antworten zu bekommen :)

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Hallo nochmal.

Hier mal etwas zur "Pflichtverteidigung":

http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtverteidiger

JEDER hat das Recht, auf eine Verteidigung vor Gericht! Wird diese trotzdessen abgelehnt, und man ist nicht selbst in der Lage sich zu verteidigen, ist dies ein klarer Fall von Rechtsbeugung (§339 Stgb).

Ein Anwalt muß Deinem Freund gewährt werden, Dir selbst allerdings nicht in diesem Fall, da du selbst nur Zeuge bist.

Aber auch als Zeuge steht es Dir frei einen Anwalt mit der Wahrung deiner Interessen zu beauftragen.

LG

Horst

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Kann meine Aussage als Falschaussage verurteilt werden?

Hallo, zuerst möchte ich erwähnen, dass ich keinerlei Erfahrung mit gerichtlichen oder generell Strafsachen je etwas zutun hatte und kenne mich daher wirklich überhaupt nicht aus.

Es geht um folgendes... Mein Freund und ich haben bis Ende letzten Jahres in einer Wohnung gewohnt wo die Vermieter mit im Haus gelebt haben. Sie waren alt und vor allem der Mann ist kaum noch aus dem Haus gekommen. Irgendwann hat er mal meinen Freund gebeten Geld (im vierstelligen Bereich) für ihn abzuheben und hat ihm Bankkarte mit PIN mitgegeben. Wir kamen immer gut mit denen zurecht, also haben wir uns nichts dabei gedacht. Insgesamt haben wir für ihn um die 5000 abgehoben. Als wir ausgezogen sind (wir wurden gekündigt, weil wir einen Hund wollten, aber es ist alles freundlich verlaufen) bekam mein Freund plötzlich Post, dass gegen ihn eine Strafsache wegen Debitkartenbetrugs (oder so ähnlich) läuft, da er angeblich dieses Geld ohne Wissen der Vermieter "gestohlen" hat. Er hat natürlich sofort bei dem zuständigen POK angerufen, der meinte aber direkt " wir haben Bilder (Kameraaufnahmen aus der Bank) sie brauchen es gar nicht abzustreiten, sie können sich warm anziehen." so, da aber mein Freund vom Amt abhängig ist, hat er natürlich kein Geld für einen Anwalt und ein Antrag auf Pflichtverteidigung wurde abgewiesen, es hieß die Strafsache ist nicht so schwer. Ich bin auch auf einer Aufnahme aus der Bank drauf und will für meinen Freund natürlich aussagen. Jetzt hab ich aber die Sorge, dass mein Freund (21 J.) und ich (19 J.) noch jung sind und meistens älteren wie unseren Vermietern (sind Ende 70) mehr Glaubhaftigkeit zugesprochen wird. Die Frau hat meinen Freund angeklagt, da sie ja auch von der "Vereinbarung" meines Freundes und ihres Mannes nichts wusste, der Mann wollte dass es unter uns bleibt. Jetzt ist morgen die Verhandlung und natürlich haben wir beide schon etwas Angst. Man könnte mir ja unterstellen, dass ich nur für meinen Freund aussage, um ihm einfach zu helfen, weil er ja mein Freund ist.

Hoffe es hat sich wirklich jemand die Zeit genommen und auch wirklich alles gelesen :D Mach mir halt große Sorgen, da ich sowas einfach noch nie miterlebt habe und auch eigentlich überhaupt nicht vor Leuten reden kann und befürchte dass meine Nervosität (weine auch manchmal vor Aufregung) als Angst dass ich "auffliege" verstanden wird... und im Endeffekt würde mich ja auch eine Strafe erwarten, wenn meine Aussage als Falsch geurteilt wird.

achja, die Verhandlung ist wie der Richter meinte "öffentlich". Mein Freund meinte, dass heißt ich wäre von Anfang an dabei und wir würden nicht getrennt vernommen werden. Stimmt das? wäre super ein paar Antworten zu bekommen :)

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Hallo.

Ich fage hier mal ganz frech nach den BEWEISEN!

Kannst Du beweisen das du die EC_Karte legal an dich genommen hast, oder dein Freund?

Kannst Du beweisen welchen Betrag dein Vermieter in "Auftrag" gegeben hatte?

Hast Du irgendetwas schrifftliches?

Gibt es Zeugen?

Kannst Du zumindest eine Frage mit JA beantworten, sieht es nicht schlecht aus.

Anderenfalls.....zieh´dich warm an.

LG

Horst

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Hallo.

Hast Du deine Frage nicht schon selbst ad absurdum geführt?

Aber egal...

Ich denke das Dir keiner sagen kann welche Cam für dich die Beste ist.

Das liegt an mehreren Faktoren:

Funktionen <--Du sagtest das du damit kein Problem hast.

Handichkeit <--Du kennst offensichtlich die verschiedenen Modelle.

Was brauche ich <---Das kannst nur Du selbst wissen.

LG

Horst

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Hallo.

1,83 Meter und nur 60 Kg....

Also ich wenn Dein Körper wäre würde ich mich auch bemerkbar machen das da was nicht stimmt.

Andereseits:

"Hilfe, ich habe gerade einen Herzinfarkt, was soll ich nur machen..." <--Ich verstehe nicht warum man nicht gleich einen Arzt, eine Ärztin aufsucht.

Ist ja schön wenn man auf GF kommt, aber mit Fragen wie im Beispiel oben wird einem hier eher wenig bis "zu spät" geholfen....

LG

Horst

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Hallo

Also mir hat sich das Gehirn nicht "verkräuselt" beim lesen....

17 Juni 1972

5 ( in Worten FÜNF) Pesonen drangen in das Hauptquartier der Demokratischen Partei ein und versuchten Dokumente zu fotografieren und Wanzen zu installieren, wurden jedoch von der Polizei auf frischer Tat ertappt.

Die verhafteten gehörten wohl zum engeren Kreis des Presidenten oder dessen Wahlkomitees, wie die Ermittlungen des FBI ergaben.

Ein Zusammenhang zu den 1972 stattfindenden Wahlen war sehr wahrscheinlich. Die Kriese welche sich daraus ergab, dass Nixon versuchte die Ermittlungen zu behindern, erschüterten die USA in deren Verfassung.

Diese Affere wurde nach dem Gebäude benannt in welchem sich das HQ der Demokratischen Partei befindet: Watergate-Gebäudekomplex.

Also kürzer kann ich das nicht beschreiben, und einfacher auch nicht.

LG

Horst

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Hallo.

Wenn Du deinen Rechner startest, wird da noch etwas angezeigt?

Starte Windows im abgesicherten Modus.

Prüfe die Einstellungen bezüglich Auflösung und Bildwiederholrate - Passen diese mit denen des Monitors zusammen?

Hast Du dir einen Virus eingefangen?

Tausche das Monitordatenkabel aus.

Das mal fürs Erste.

LG

Horst

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