Ich hab mir zwar auf dieser Seite https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-101-tod-des-mieters-rechte-der-erben-ehegatten-und-familienangehoerigen.htm
was angelesen, und es scheint als Kind egal zu sein ob ich eingetragen bin oder nicht. Ich bin mir aber nie sicher ob ich was misverstehe.
Im Grunde geht's darum das sie immer noch die Wohnung hat in der ich großgewachsen bin. 40 Jahre. Dementsprechend is für 60m2 die Miete relativ günstig. Irgendwann wird's aber auch bei ihr zuende sein und wollte daher wissen ob ich ihr Mietverhältnis als ihr Sohn genauso übernehmen kann a) als eingetragener Mitmieter b) als Erbe (sie hat noch nen Bruder, sofern sie kein Testament schreibt und er noch am Leben ist, wäre er der Haupterbe??)