Antwort
Die Festnetznummern "gehören" nicht den Telefongesellschaften sondern dem Bund. Dieser "verkauft" die Nummern in 1000er-Bündeln an die Telefonanbieter. Dabei ist seit geraumer Zeit die elfstelligkeit der Rufnummern (unabhängig von der Größe des Ortsnetz) vorgeschrieben. Die 11 Stellen bestehen aus der Ortsnetzkennzahl (ohne 0) und der Rufnummer innerhalb des Ortsnetzes. Die alten kürzeren Rufnummer haben einen Bestandsschutz, können aber nicht an neue Kunden/Firmen übertragen werden.