Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OWiG).
Eine Notwehrhandlung, die diesen gesetzlichen Kriterien entspricht, ist ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht. Sämtliche Individualrechtsgüter (etwa die unter § 34 StGB aufgeführten Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum) werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt
Ab wann wird die Ehre verletzt? Wann dürfte man zuschlagen? hier ein Beispiel: 1.Ein Schüler wird von einem anderen Schüler verball beleidigt und so vor den anderen gedemütigt. Dürfte er dann zuschlagen?
Und wann darf man einen Dieb, der z.B jemanden das Handy geklaut hat, schlagen?
Ich hab zwar schon gegoogelt doch da sind sich die Leute ziemlich uneinig.