Also wenn das ein Firmen(!)-Jubiläum ist, dann ist das ganz eindeutig eine gewerbliche Tätigkeit. Das ist nicht dasselbe wie wenn Du für den Geburtstag Deiner Mutter ein Feuerwerk abbrennst. Ganz egal ob Du an dem Feuerwerk nun etwas verdienst oder nicht, oder ob Du mit dem Inhaber befreundet bist. Es gibt schließlich keine Vorschrift die einen verpflichtet Gewinn zu erwirtschaften, oder die einem verbietet seinen Geschäftspartner privat zu kennen. Fakt ist, Du führst ein Feuerwerk durch für das die Firma sonst eine professionelle Feuerwerkerei beauftragen müßte. Rechtlich benötigst Du deshalb eine Erlaubnis nach §7 SprengG.
Wenn Deine Eltern als Verantwortliche für das Feuerwerk auf der Ausnahmegenehmgiung eingetragen sind, dann stehen Sie zudem auch in der Haftung wenn irgend etwas passiert. Egal ob jemandem ein Funke ins Auge fliegt, ob ein Auto einen Lackschaden bekommt, ob ein Kind am nächsten Tag einen Versager findet und sich damit verletzt, oder was auch immer passiert. Auch Du selbst kannst Dich verletzen oder Dein Helfer, wenn Du einen hast.
So ein Schaden kann schnell sehr teuer werden und ich glaube, dass Deine Eltern oder Du sich darüber nicht wirklich im Klaren sind, wie wichtig dann eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Schäden durch gewerbliche Pyrotechnik ist, denn die private Haftpflichtversicherung (sofern Deine Eltern eine haben) wird ein Feuerwerk für eine Firma kaum abdecken.
Der Satz "wo kein Kläger da kein Richter" mag schon stimmen, aber wenn mal ein Schaden entstanden ist, dann kommt der Kläger schneller als Du denkst. Insbesondere wenn die Zuschauer keine Familienangehörigen, sondern Gäste einer Firma sind. Und wenn sich dann auch noch heraus stellt, dass Deine Eltern mit dem Feuerwerk eigentlich gar nichts zu tun hatten, sondern sie Ihrem minderjährigen Sohn Gegenstände der Kat. F2 überlassen haben, dann hängen sie gleich doppelt drin. Denn dieses Überlassen ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand gemäß §40 Abs. 2 Satz 3d. Das bedeutet, dass zusätzlich ein Strafverfahren gegen Deine Eltern eingeleitet wird.