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Nein, das müsste extra untersucht werden. Wenn der Verdacht auf Alkohol beruht, wir nur auf Alkohol getestet.
Nein, das müsste extra untersucht werden. Wenn der Verdacht auf Alkohol beruht, wir nur auf Alkohol getestet.
Geldstrafe. In der Regel ca 400-600 Euro.
Für jugendliche Sozialstunden.
Aufgrund der Uhrzeit sollte doch klar sein, wer das Handy zu diesem Zeitpunkt in Gebrauch hatte.
Geht das nicht, wird es wohl auf eine Einstellung hinauslaufen, wenn du die Situation wie oben beschrieben schilderst. Du solltest dann aber eine Benutzeroberfläche schalten, auf der sich jeder einzeln anmelden muss und ganz klar nachvollzogen werden kann, wer das Gerät nutzt.
Oder du nimmst das Handy aus dem Gebrauch.
Meiner Erfahrung nach interessiert sie es einfach nicht. In meiner Stadt ist das auch ein großes Problem.
Aber viele Polizisten juckt das nicht, auch wenn sie 5 Meter hinter dem Radfahrer sind und der vor Ihnen über rot fährt oder das Mobiltelefon bedient.
Beide Seiten juckt es scheinbar nicht im besonderen.
lg
Wenn beide über 14 und beide freiwillig zustimmen liegt keine Straftat vor.
lg
Damit gehst du zur Polizei und zeigst sie an. So viele Beweise wie möglich sammeln und die Freundinnen, welchen die Bilder gezeigt wurden, namentlich erwähnen.
Auch ihre Anrufe etc. auflisten.
lg
Ja, das gilt auch für Radfahrende.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/rechts-vor-links/#
lg
Nein, viel kann man vorher nicht machen. Die Ausbildungszeit ist ausreichend um dort alles zu lernen.
Wenn du nicht so viel Sport machst; geh immer mal wieder joggen.
Nein, du darfst ja auch entscheiden wer in deine Wohnung kommt und wer nicht. Und dafür musst du keinen Grund nennen.
Also nein, gegen ein Hausverbot kann man nichts tun .
Das würde wohl ein BKA Gutachten ergeben. Ich würde sagen, dass es sich dabei immer noch um eine verbotene Waffe handelt.
lg
Ja das wäre erlaubt bzw zumindest keine Straftat. Du musst aber natürlich mit Anfeindungen rechnen.
lg
Bei einem Täter der aus extremistischen Gründen direkte Teile unserer Demokratie (Polizisten) angreift und ermordet, ist grundsätzlich von einer Gefahr für die innere Sicherheit auszugehen
Das obliegt dann in der Entscheidung des Polizeiärtzlichen Dienst.
Aber das sollte dann kein Problem sein.
Meine Ansicht nach sollte es eine Anzahl an Polizeibeamten geben die für jedes Fußballspiel eingesetzt werden. Sie bezahlt der Steuerzahler.
Alles darüber hinaus zahlt der Verein.
Aber wie viel Polizei kommt entscheidet natürlich weiterhin der Polizeiführer.
Das würde die Vereine tatsächlich dazu bewegen stärker zu kontrollieren und weitere Stadionverbote durchzusetzen um Straftäter zu verbannen.
lg
Sprich das ganze mit deiner Mutter durch.
Dein Job muss dich glücklich machen und nicht deine Mutter.
Du wirst es später bereuen, wenn du jetzt schon weißt dass dir der Job keinen Spaß macht.
Deine Mutter wird es schon verstehen.
Google eine Minute.
https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_79748520/fussgaenger-duerfen-rote-fussgaengerampel-nicht-umgehen.html#
Die Ampel regelt die Vorfahrt an dieser Stelle.
Das Verkehrszeichen regelt wo man lang fahren darf. Das gilt beides gleichzeitig.
Nur wenn dort Vorfahrtsregelnde Verkehrsschilder vorhanden wären, würden dieser der Ampel hintenanstehen.
Ja, mir wurde vor vielen Jahren mein Fahrrad entwendet.
lg
Naja es gibt drei Wege finde ich. Tun sollte man auf jeden Fall etwas und ein Weg baut auf den anderen auf.
Das erste wäre die Eltern der anderen Schüler zu informieren. Das machen dann aber auch eure Eltern.
Zweiter Möglichkeit: das ganze über die Schulleitung laufen zu laufen. Auch über eure Eltern.
Und die dritte Möglichkeit wäre die Polizei einzuschalten. Am besten aber in Kombination mit Möglichkeit 2. Da sagt man der Direktion eben noch dass man die Polizei informiert hat.
Ich denke eine Gefährderansprache der Polizei wäre sinnvoll.
lg
Nein. Diese Regel gilt nur für Kraftfahrzeuge.
Aber lass doch Alkohol einfach aus dem Straßenverkehr weg. Das bringt dir früher oder später immer Ärger ein.
Spätestens dann wenn du etwas getrunken ist und in einen Unfall verwickelt bist oder Ausfallerscheinungen aufweist.