Nicht realistisch. Würde man es realistisch darstellen, würde es auch keiner anschauen.

lg

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Du darfst es dran machen, aber nicht fahren.

Im Falle einer Kontrolle, könnte es die ein Bußgeld einbringen.
Die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle und noch dazu einen Beamten zu erwischen der sich dafür anzeigt, kannst du dir selbst ausdenken.

lg

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Wenn du zu müde bist, sagst du den Termin ab. Punkt.

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Für mich persönlich würde das immer auf das Delikt ankommen, ob ich eine Person vom Roller oder Motorrad hole oder sie gar umfahre.

In diesem Fall kann die Person ja gar keine Kenntnis vom Sachverhalt haben und gefährdet sich vor allem massiv selbst. Hätte ich nicht gemacht.

Zur Rechtslage in China kann ich nur sagen, dass das wahrscheinlich zulässig war. Wahrscheinlich wird er wie ein Held gefeiert.

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Ich weiß was du meinst. Bei mir in der Klasse hatte das damals auch ein Schüler.

Er war gut und das wussten wir auch. Das haben wir ihm eingetrichtert und häufig gemeinsam gelernt. Er hatte auch zu Hause ein paar Probleme weil seine Mutter verstarb.

Er hat aber immer weiter gemacht, weil es sein Traum war. Und ich kann dir nur sagen: wenn dein Herz für die Polizei schlägt, dann schaffst du es auch. Sei fleißig und lerne viel. Du wirst es dir später dankbar sein.

Liebe Grüße aus BaWü
Ps: der Kollege war am Ende seiner Ausbildung Jahrgangsbester.

lg

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Wenn die Beine brennen, heisst das, dass man an sein absolutes Muskelversagen gegangen ist.
In der Regel ist das gut. Man muss es als Anfänger aber nicht übertreiben.

lg

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Die Einkleidung war bei einem Kollegen von mir etwa nach 7 Tagen.

Damit die Leute die zuvor abspringen, weil es doch nichts für sie ist, noch nicht eingekleidet sind.

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Wenn man auf etwas keine Lust hat oder es dir extrem unangenehm ist, solltest du es einfach bleiben lassen und dich auf andere Dinge konzentrieren bzw weniger hochladen oder fremde die Bilder machen lassen.

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Im Dienst darfst du diese nicht tragen.

Normale Piercings sind kein Problem, wenn man diese problemlos entfernen kann.
Aber im Einzelfall entscheidet das der polizeiärztliche Dienst.

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Da das Ganze keinem pädagogischen Zweck nachkommt (steht sogar im zweiten Satz), würde ich den Text an das zuständige Schulamt weiterleiten.

Die setzten sich dann mit der Lehrerin in Verbindung.
Nachsitzen ist zulässig, aber um Lehrstoff nachzuholen.
Nicht für so einen blödsinn.

lg

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