Wenn eine Hausordnung die Ruhezeiten im MietsHaus regelt, diese aber anders sind als das Gesetzt vorgibt, z.B. dass man nur von Mo-Sa 10-19uhr staubsaugen oder renovieren/Nagel in die Wand schlagen darf, wer hat nun das Nachsehen? Der Frühaufsteher, der auch gern um 8 Uhr am Samstag Bilderrahmen annagelt oder Möbel aufbaut, oder der Langschläfer, der vor 10 Uhr kein Auge auf machen will?
meine Schwägerin hat gerade so einen Fall bei sich.